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Beschwerdegegenstand bei Untersagung nach EU-Verordnung

einfach
schwer78 % lösen richtig
9. Juli 2026
25 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die B-AG stellt gesundheitsschädliche Räucherstäbchen her. Die EU-Verordnung 298/2025 verbietet deren Herstellung. Die zuständige deutsche Behörde untersagt daraufhin die Produktion. Der Rechtsweg bleibt erfolglos. B-AG erhebt Verfassungsbeschwerde gegen den Bescheid.

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