Behauptung der Grundrechtsverletzung ("Möglichkeitstheorie")


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Die B-AG produziert Räucherstäbchen, welche in hohem Maße kanzerogene Inhaltsstoffe enthalten. Unter Verweis auf die Gesundheitsgefahren verbietet der Bundestag deren Produktion und Vertrieb durch das erste Räucherstäbchengesetz. Die B-AG sieht sich durch das Produktions- und Vertriebsverbot in ihrer Berufsfreiheit verletzt und erhebt Verfassungsbeschwerde.

Einordnung des Falls

Behauptung der Grundrechtsverletzung ("Möglichkeitstheorie")

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt die Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers voraus (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).

Genau, so ist das!

Beschwerdebefugt ist wer schlüssig behauptet, dass er gegenwärtig und unmittelbar durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt wird.

2. B behauptet schlüssig in ihren Grundrechten verletzt zu sein.

Ja, in der Tat!

Die schlüssige Behauptung einer Grundrechtsverletzung setzt voraus, dass der Beschwerdeführer zumindest die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte darlegt (Möglichkeitstheorie). Hierfür ist ausreichend, dass eine Verletzung nicht offensichtlich und nach jeder Betrachtungsweise von vorneherein ausgeschlossen werden kann. Auf deren tatsächliches Vorliegen kommt es nicht an. Das Herstellungs- und Vertriebsverbot erscheint nicht von vorneherein ungeeignet die Berufsfreiheit der B-AG (Art. 12 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 3 GG) zu verletzen.

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QUIG

QuiGonTim

4.4.2022, 09:21:24

Liebes Jurafuchs-Team, baut ihr die Einheit zur Verfassungsbeschwerde noch weiter aus? Sind auch Definitions- und/oder Wiederholungseinheiten geplant? :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

4.4.2022, 13:09:04

Hallo QuiGonTim, unser Fokus liegt gerade ganz auf dem Erstellen neuer Inhalte und dies auch im Verfassungsprozessrecht. Perspektivisch wir dann auch noch die Definitions-/Wiederholungseinheiten in allen Rechtsgebieten noch stärker ausbauen. Gerne werden wir hierfür auch weiterhin Vorschläge und Wünsche mit berücksichtigen :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

juramen

juramen

19.5.2022, 23:21:07

Ich fände es auch richtig toll wenn man gerade im Staatsorganisationsrecht noch auf die Begründetheit der jeweiligen Verfahren eingehen könnte. Dafür müsste es doch zumindest Orientierungspunkte geben oder? Diese ist für mich nämlich leider immernoch ein totales Rätsel.

LI

Lisa

9.8.2022, 00:07:15

Liebes Team, können auch weitere mögliche GR herangezogen werden? Oder ist nur auf diese einzugehen, auf die sich der Beschwerdeführer beruft?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

9.8.2022, 10:12:20

Hallo Lisa, willkommen im Jurafuchs-Forum. Das Bundesverfassungsgericht prüft umfassend die Verletzung aller in Frage kommenden Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte, nicht nur die vom Beschwerdeführer gerügten. Entsprechendes gilt natürlich auch für das Gutachten in der Klausur. Dieses soll - wenn die Fragestellung nicht auf bestimmte Grundrechte beschränkt ist, eine umfassende Prüfung darstellen. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

EL

elo0.22

18.4.2023, 11:10:55

Liebes Team, könntet ihr hier bitte noch einen kleinen Fall bzgl der Beschwerdebefugnis von außerdeutschen Hoheitsakten einbauen? Liebe Grüße, Ela

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

25.4.2023, 13:37:53

Hallo Ela, vielen Dank für den Hinweis. Wir haben das einmal auf unsere Liste aufgenommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

CR7

CR7

22.5.2023, 13:53:03

Ich weiß, dass ihr täglich hart daran arbeitet, den gesamten Stoff für uns abzudecken und das schätze ich sehr an euch. Ich fände es cool, wenn ihr vor allem im VerfassungsprozessR, auch hier in der Beschwerdebefugnis, noch 1-2 Fälle zur Unmittelbarkeit und Gegenwärtigkeit der Betroffenheit einfügt. LG :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

23.5.2023, 09:51:12

Lieben Dank für den Hinweis und Dein Verständnis, (af)! Gerne nehmen wir Deinen Vorschlag noch mit auf :-) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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