Herrühren - Surrogate

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A stellt in seinem Labor Crystal Meth her. Als er in den „Ruhestand” geht, gibt er B die übrigen 50 Gramm der Droge. Dem C überlässt er die Laborinstrumente, damit auch dieser in Zukunft Crystal Meth produzieren kann.

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Einordnung des Falls

Herrühren - Surrogate

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. B könnte sich wegen Geldwäsche strafbar gemacht haben, indem er die 50 Gramm Crystal Meth annahm, § 261 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

Ja!

Objektive Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach § 261 Abs. 1 StGB sind: (1) Rechtswidrige Vortat (2) Gegenstand, der aus Vortat herrührt (3) Tathandlung: Sich verschaffen (4) Tatbestandsausschluss: Strafloser Vorerwerb, § 261 Abs. 7 StGB B müsste darüber hinaus vorsätzlich oder, in Bezug auf die Herkunft des Gegenstandes, zumindest leichtfertig gehandelt haben. Die Tat müsste zudem rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein.
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2. Liegt eine taugliche Vortat für die Geldwäsche (§ 261 StGB) vor?

Genau, so ist das!

Das Herstellen von illegalen Betäubungsmitteln ist nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar. Die Herstellung des Crystal Meth durch A ist damit eine taugliche Vortat.

3. Sind 50 Gramm Crystal Meth ein Gegenstand im Sinne des § 261 StGB?

Ja, in der Tat!

Gegenstand meint jeden Vermögenswert.Die 50 Gramm Crystal Meth haben - bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - einen Vermögenswert.

4. Rühren die 50 Gramm Crystal Meth aus der Vortat her?

Ja!

Ein Gegenstand rührt aus einer Vortat her, wenn er unmittelbar aus der Vortat erlangte wurde (Ursprungsgegenstand) oder wenn er sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Sinne eines Kausalzusammenhangs auf die Vortat zurückführen lässt.Die 50 Gramm Crystal Meth sind das Erzeugnis der Tatbegehung, das sog. producta sceleris. Sie wurden damit unmittelbar aus der Vortat erlangt und rühren aus dieser her.

5. Auch C könnte sich nach § 261 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben. Rühren die Laborinstrumente aus der Vortat her?

Nein, das ist nicht der Fall!

Ein Gegenstand rührt aus einer Vortat her, wenn er unmittelbar aus der Vortat erlangte wurde (Ursprungsgegenstand) oder wenn er sich bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Sinne eines Kausalzusammenhangs auf die Vortat zurückführen lässt.Die Laborinstrumente sind Tatwerkzeuge, die lediglich zur Begehung der Vortat gebraucht wurden, sog. instrumenta sceleris. Sie sind nicht kausal aus der Tat abgeleitet. Sie sind somit keine Gegenstände, die aus der Vortat herrühren.
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