Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
30. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.
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