Prozessrecht & Klausurtypen

Die ZVR-Klausur

Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung

Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)

Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)

16. Juli 2025

2 Kommentare

5,0(48 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab. ‌

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Gerichtsvollzieher darf Vollstreckungshandlungen in Wohnungen auch uneingeschränkt zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen vornehmen (§ 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3 ZPO).

Nein, das ist nicht der Fall!

Der Gerichtsvollzieher nimmt eine Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen in Wohnungen nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht vor (§ 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3 ZPO). Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21 bis 6 Uhr. In anderen Räumlichkeiten ist eine Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern dies für den Schuldner und die Mitgewahrsamsinhaber keine unbillige Härte darstellt und der zu erwartende Erfolg in keinem Missverhältnis zu dem Eingriff steht (§ 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 1, Alt. 2 ZPO).Im Rahmen von § 758a Abs. 4 ZPO musst Du also sorgfältig danach unterscheiden, ob die Vollstreckungsmaßnahme eine Wohnung betrifft. Danach entscheidet sich, ob Du den strengeren Maßstab des § 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3 ZPO anlegen musst, oder nicht. Anders als § 758a Abs. 1 ZPO (Erfordernis einer richterlichen Durchsuchungsanordnung), der nach § 758a Abs. 2 ZPO nicht auf die Räumungsvollstreckung (§ 885 ZPO) oder die Vollstreckung eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) anwendbar ist, gilt § 758a Abs. 4 ZPO für alle Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers.
Die ZVR-Klausur-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Die ZVR-Klausur-Wissen in nur 5 Minuten.

2. X hatte vorliegend keine besondere richterliche Anordnung. Kann er damit um vier Uhr morgens bei S vollstrecken (§ 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3, S. 2 ZPO)? (–)

Ja, in der Tat!

Der Gerichtsvollzieher nimmt eine Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen in Wohnungen nur auf Grund einer besonderen Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht vor (§ 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3 ZPO). Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21 bis 6 Uhr. Durch die Abholung der herauszugebenden Sache um vier Uhr früh hat X zur Nachtzeit eine Vollstreckungshandlung (Wegnahme nach § 883 Abs. 1 ZPO) in der Wohnung des S vorgenommen. Eine solche sog. Vollstreckung zur Unzeit hätte nur auf Grund einer besonderen richterlichen Anordnung erfolgen dürfen. Nach h.M. ist § 758a Abs. 4 ZPO keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern um eine rügefähige Verfahrensnorm. Eine Vollstreckungshandlung, die unter Verstoß gegen § 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3, S. 2 ZPO stattfindet, ist daher fehlerhaft und kann mit einer Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) angegriffen werden.
Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen