Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
16. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Vollstreckungsgläubigerin G beantragt die Vollstreckung eines Herausgabetitels gegen Vollstreckungsschuldner S. Der zuständige Gerichtsvollzieher X ist Frühaufsteher. Er begibt sich an einem Montag um vier Uhr früh zu S und holt dort die herauszugebende Sache ab.
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Einordnung des Falls
Richtiger Zeitpunkt / Vollstreckung zu Unzeit (§ 758a Abs. 4 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Gerichtsvollzieher darf Vollstreckungshandlungen in Wohnungen auch uneingeschränkt zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen vornehmen (§ 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
2. X hatte vorliegend keine besondere richterliche Anordnung. Kann er damit um vier Uhr morgens bei S vollstrecken (§ 758a Abs. 4 S. 1 Alt. 3, S. 2 ZPO)? (–)
Ja, in der Tat!
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