Testierfreiheit – Widerruf (Fall)
19. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Nach einem Ehekrach hat die im gesetzlichen Ehestand lebende E in ihrem Testament bestimmt, dass der Bekannte B ihr gesamtes Erbe erhalten soll. Nach der Versöhnung hat E dem M versprochen, dieses Testament zu widerrufen. Bevor dies geschehen ist, ist E jedoch unerwartet verstorben. E hat keine weiteren Hinterbliebenen.
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