Testierfreiheit – Widerruf (Fall)
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Nach einem Ehekrach hat die im gesetzlichen Ehestand lebende E in ihrem Testament bestimmt, dass der Bekannte B ihr gesamtes Erbe erhalten soll. Nach der Versöhnung hat E dem M versprochen, dieses Testament zu widerrufen. Bevor dies geschehen ist, ist E jedoch unerwartet verstorben. E hat keine weiteren Hinterbliebenen.
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Einordnung des Falls
Testierfreiheit – Widerruf (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Widerruf eines Testaments ist möglich.
Ja!
2. M kann sich auf das Versprechen der E berufen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. M hat somit erbrechtlich nur einen Anspruch auf den Pflichtteil.
Ja, in der Tat!
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