Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Unbeplanter Innenbereich (§ 34 BauGB)
Ende des Bebauungszusammenhangs: Gemeindegrenze
Ende des Bebauungszusammenhangs: Gemeindegrenze
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die kleinen ländlichen Gemeinden W und K (jeweils 8.000 Einwohner) grenzen aneinander an. Henri (H) möchte auf seinem Grundstück in W ein Wohnhaus errichten. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Hs Grundstück grenzt unmittelbar an K an. Die nähere Umgebung weist 18 Gebäude auf, darunter mehrere Wohngebäude, eine Kirche und einen Einkaufsladen. Allerdings stehen sämtliche Gebäude in K.
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Einordnung des Falls
Ende des Bebauungszusammenhangs: Gemeindegrenze
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. H fragt sich, ob sein Grundstück innerhalb eines Ortsteils i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB liegt?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. H fragt sich, ob die Bebauung in der Gemeinde K einen Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB aufweist?
Ja, in der Tat!
3. Hs Freundin, die berühmte Baurechtlerin B, ist überzeugt davon, dass der Bebauungszusammenhang i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB nicht durch die Gemeindegrenze begrenzt wird. Trifft ihre Aussage zu?
Ja!
4. Liegt Hs Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils i.S.d. § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.