Drohung mit Selbstschädigung
27. April 2025
4,8 ★ (10.497 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

H will verzweifelt auf Menschenrechtsverletzungen in seinem Heimatland aufmerksam machen. Er hält dafür eine Versammlung ab. Als Polizisten die Demo (rechtmäßig) auflösen wollen, kündigt H realisierbar an, er werde sich auf der Stelle selbst verbrennen, sollten sie einschreiten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Drohung mit Selbstschädigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wegen Hs Ankündigung, sich selbst zu verbrennen, schritten die Polizisten nicht ein. Könnte H deshalb den objektiven Tatbestand der Nötigung erfüllt haben (§ 240 Abs. 1 StGB)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Ankündigung, sich selbst zu verbrennen, könnte eine Drohung mit einem empfindlichen Übel sein (§ 240 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. Ein „empfindliches Übel” ist nur dann zu bejahen, wenn der angedrohte Nachteil beim Opfer selbst oder einer ihr nahestehenden Person eintreten würde.
Nein!
4. Ist die drohende Selbstverbrennung des H im konkreten Fall ein empfindliches Übel für die Polizisten?
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!