Strafrecht

BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.

Nötigung, § 240 StGB

Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen

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Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen

15. April 2026

6 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G hat einen Raub begangen und ist deswegen angeklagt. Er bittet seine Freundin R, wahrheitswidrig als Zeugin auszusagen, dass er am Tattag mit ihr im Urlaub war. R sagt zu. Später sagt sie G aber, sie werde nur falsch aussagen, wenn G ihr 70% der Tatbeute überlasse.

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