Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen
Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen
29. August 2025
4,8 ★ (3.642 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G hat einen Raub begangen und ist deswegen angeklagt. Er bittet seine Freundin R, wahrheitswidrig als Zeugin auszusagen, dass er am Tattag mit ihr im Urlaub war. R sagt zu. Später sagt sie G aber, sie werde nur falsch aussagen, wenn G ihr 70% der Tatbeute überlasse.
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