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Drohung, eine rechtswidrige Handlung zu unterlassen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Nötigung als zweiaktiges Delikt
Ts Exfrau F ist die neue Frau von O. T droht O, ihn umzubringen, falls er Ts Kontakt zu F nicht duldet und wirft O beleidigende Aussagen an den Kopf.
Nötigungsspezifischer Zusammenhang
T teilt seinem Einbrecherkollegen O mit, dieser solle beim nächsten „Bruch“ dabei sein. T werde sonst Os Bewährungshelfer neue vermeintliche Straftaten des O erzählen. O willigt ein und begeht die Tat mit T, weil O sich ohnehin mit weiteren Einbrüchen etwas dazuverdienen wollte.