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Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter – Urheberrechte/ gewerbliche Schutzrechte
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter – Urheberrechte/ gewerbliche Schutzrechte
4. April 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V ein Textverarbeitungsprogramm. Der Softwareentwickler S hatte dem V jedoch keine Lizenz zum Verkaufen zur Verfügung gestellt.
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Einordnung des Falls
Rechtsmangel: Privatrechtliche Rechte Dritter – Urheberrechte/ gewerbliche Schutzrechte
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB kann sich aus einem privatrechtlichen Recht eines Dritten an der Kaufsache ergeben.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hier liegt ein Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB vor.
Genau, so ist das!
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