Zivilrecht
Kaufrecht
Sach- und Rechtsmängel
Rechtsmangel: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen – Öffentliche Abgaben und Lasten
Rechtsmangel: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen – Öffentliche Abgaben und Lasten
20. Mai 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (9.381 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von V ein Grundstück. Nach der Eintragung im Grundbuch stellt K fest, dass er für das Grundstück regelmäßig Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz leisten muss.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsmangel: Öffentlich-rechtliche Beschränkungen – Öffentliche Abgaben und Lasten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB kann sich aus einer öffentlich-rechtlichen Beschränkung ergeben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Öffentliche Abgaben und Lasten, wie die Abgaben nach dem Kommunalabgabengesetz stellen nach § 436 Abs. 2 BGB einen Rechtsmangel im Sinne des § 435 BGB dar.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

lexfoxi🦊
28.3.2021, 21:00:41
In dieser Rubrik wäre noch ein kleiner Fall schön, in dem jemand ein denkmalgeschütztes Haus erwirbt und der Verkäufer bezüglich des Denkmalschutzes vorher keine Aussage trifft. Das kommt in der Praxis oft genug vor. Viele Grüße

Christian Leupold-Wendling
29.3.2021, 08:32:28
Gute Idee!! Machen wir gern. Lieben Gruß, für das Jurafuchs-Team, - Christian

ri
30.9.2021, 00:18:31
Ist das wirklich ein gutes Argument, dass sich der Käufer darüber informieren kann? Das kann er bei Belastungen, die aus dem Grundbuch ersichtlich sind auch, dort wird aber ein
Rechtsmangelangenommen.

ri
30.9.2021, 18:36:58

Lukas_Mengestu
1.10.2021, 17:43:33
Hi Ri, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht :-). Hintergrund der Regelung des § 436 Abs. 2 BGB ist, dass es sich bei öffentlichen Abgaben und Lasten um die Konsequenzen allgemeiner Regelungen handelt, die im Grundsatz für alle Grundstücke gelten. Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber sich dazu entschieden den Verkäufer hier generell von einer Haftung freizustellen (vgl. BT-Drs. 14/6040). Beste Grüße Lukas - für das Jurafuchs-Team