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Grundfall: Anwartschaftsrecht
3. April 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A kauft bei Schmuckhändlerin S einen Verlobungsring für ihre Freundin F. A und S vereinbaren, dass A den Ring unter Eigentumsvorbehalt am 01.07. mitnehmen darf. Am 01.08. übereignet S den Ring unbedingt an As Rivalin R. Am 01.09. bezahlt A die letzte Rate.
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