Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Verwaltungsvollstreckung

Inhalt und Funktion der Verwaltungsvollstreckung (Was ist Verwaltungsvollstreckung und warum braucht man sie?)

Inhalt und Funktion der Verwaltungsvollstreckung (Was ist Verwaltungsvollstreckung und warum braucht man sie?)

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die A wird von Behörde B aufgefordert, einen von A rechtswidrig aufgestellten Bauzaun abzubauen. A ignoriert die Verfügung der B. Der bei B für den Fall zuständige Sachbearbeiter S fragt sich, was er nun machen kann.

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Einordnung des Falls

Inhalt und Funktion der Verwaltungsvollstreckung (Was ist Verwaltungsvollstreckung und warum braucht man sie?)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Ist die Aufforderung der B an A, den Bauzaun abzubauen, ein Verwaltungsakt?

Genau, so ist das!

Der Verwaltungsakt ist (1) eine hoheitliche Maßnahme (2) einer Behörde (3) auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (4) zur Regelung (5) eines Einzelfalls (6) mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen (§ 35 S. 1 VwVfG). Bs Aufforderung, dass A den Bauzaun abbauen soll, erfüllt die Merkmale aus § 35 S. 1 VwVfG. Insbesondere enthält sie mit dem Gebot des Rückbaus eine einzelfallbezogene Regelung. Liegt ein Verwaltungsakt so eindeutig vor, kannst und solltest du die Prüfung knapp halten oder einfach nur feststellen: „Die Aufforderung stellt einen Verwaltungsakt dar.“.
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2. S will, dass A den Verwaltungsakt befolgt. Dies kann er mithilfe der Verwaltungsvollstreckung erreichen.

Ja, in der Tat!

Befolgt der Adressat einen Verwaltungsakt nicht, stellt sich die Frage, was die Verwaltung tun kann, um die gewollte Regelungswirkung zu erreichen. Mit anderen Worten: Wie kann die Verwaltung einen Verwaltungsakt durchsetzen? Die Frage beantworten die Normen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Bundes (VwVG), sofern die Länder keine eigenen Gesetze erlassen haben. Die Verwaltung würde handlungsunfähig werden, wenn es kein Instrument gäbe, mit dem sie ihre Verfügungen durchsetzen kann. Deswegen ist die Möglichkeit der Verwaltungsvollstreckung (auch: Verwaltungszwang) sehr wichtig für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung. S könnte die Durchsetzung des Verwaltungsakt mithilfe des Verwaltungszwangs erreichen.

3. Mit dem Verwaltungszwang kann nur die Vollstreckung von Geldforderungen erreicht werden.

Nein!

Befolgt ein Adressat einen Verwaltungsakt nicht, kann die Behörde von den Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung (= Verwaltungszwang) Gebrauch machen. Damit kann der Verwaltungsakt durchgesetzt werden. Zum einen können Geldforderungen zwangsweise durchgesetzt werden (= Beitreibung). Möglich ist aber auch die Vollstreckung von Verwaltungsakten, die zur Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verpflichten. §§ 1-5 VwVG enthält Regelungen zur Vollstreckung von Geldforderungen, die Erzwingung von Handlungen, Duldungen und Unterlassungen (= Verwaltungszwang) sind in §§ 6-18 VwVG geregelt. S begehrt hier die Durchsetzung eines Verwaltungsakts, der A zur Vornahme einer Handlung (= Abbau der Zäune) verpflichtet. Dies ist im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung möglich.

4. Muss S für B einen gerichtlichen Vollstreckungstitel erwerben, um den Verwaltungsakt durchsetzen zu können?

Nein, das ist nicht der Fall!

Mit dem Verwaltungszwang wird das materielle Verwaltungsrecht durchgesetzt. Eine Besonderheit besteht darin, dass die Behörde – anders als Parteien im Zivilprozess – keinen gerichtlichen Vollstreckungstitel benötigt. Vielmehr ist dieser bereits im Verwaltungsakt vorhanden (Selbsttitulierungsrecht der Verwaltung). Weiterhin setzt die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, diesen auch selbst durch (Grundsatz der Selbstvollstreckung). S kann (für B) die Verwaltungsvollstreckung nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz – unter Einhaltung der dort geregelten Voraussetzungen – einleiten.
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