Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Rechtsgrundlage zum Verwaltungshandeln beinhaltet noch nicht die Rechtsgrundlage zum Verwaltungszwang (Fall)
Rechtsgrundlage zum Verwaltungshandeln beinhaltet noch nicht die Rechtsgrundlage zum Verwaltungszwang (Fall)
15. August 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (17.346 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S hat für eine angeordnete Quarantäne zu viel Entschädigungszahlungen vom Land L erhalten. Die zuständige Behörde B hebt den ursprünglichen Leistungsbescheid daher teilweise auf und fordert S schriftlich auf, die zu viel geleisteten 300 Euro zurückzuzahlen. S zahlt nicht.
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