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Kostenquote bei Klage und Widerklage – Anwendung der Baumbach’schen Kostenformel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Isolierte Drittwiderklage – Gegenforderung des Beklagten übersteigt abgetretene Klageforderung
A hat eine Forderung gegen B in Höhe von €3.000. B hat eine Gegenforderung gegen A in Höhe von €5.000. A tritt seine Forderung an C ab, der sie klageweise gegen B geltend macht. B erklärt die Aufrechnung in Höhe von €3.000 gegenüber C. Widerklagend verlangt er die übrigen €2.000 von A.

Zulässigkeit der Drittwiderklage gegen Kläger und dessen Versicherung (§ 20 StVG)
K (Wohnsitz: X) und B (Wohnsitz: Y) sind mit ihren Autos im Straßenverkehr in Y zusammengestoßen. K erhebt Klage gegen B auf Schadensersatz in Y. B erhebt eine ebenfalls auf Schadensersatz gerichtete Widerklage gegen K und dessen Versicherung V (Sitz: Z). V hat nichts dagegen.