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Bekanntgabe durch die sachlich unzuständige Behörde?
Sachverhalt
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Bekanntgabe eines Verwaltungsakts ohne Bekanntgabewillen
Der schusselige S, Sachbearbeiter der Baubehörde, verwechselt oft Akten. Versehentlich gibt er eine an X adressierte amtliche Abrissverfügung, die eigentlich in den Papierkorb wandern sollte, zur Post auf. Daraufhin erhält X die Abrissverfügung.
Bekanntgabe eines Verwaltungsakts in amtlicher Eigenschaft
R, Sachbearbeiter der Baubehörde, ist für seine Redseligkeit bekannt. Auf dem Dorffest berichtet er Antragsteller A, dass die Baubehörde die beantragte Baugenehmigung erlassen hat.