Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe in amtlicher Eigenschaft
Bekanntgabe in amtlicher Eigenschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R, Sachbearbeiter der Baubehörde, ist für seine Redseligkeit bekannt. Auf dem Dorffest berichtet er Antragsteller A, dass die Baubehörde die beantragte Baugenehmigung erlassen hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe in amtlicher Eigenschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Baugenehmigung wurden dem A bekanntgegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Joey
1.2.2022, 12:42:26
Wäre dann eine mündliche Auskunft über den Sachverhalt des A im Bauamt ausreichend für eine Bekanntgabe gegenüber dem A gewesen?
Victor
1.2.2022, 14:58:43
chuck lawris
30.6.2022, 08:17:44
Nach dem Homeoffice kommt Ever-Office; hier liegt dann "in amtlicher Eigenschaft auf dem Bierfest" vor ;) Mal im Ernst: Woher wissen Bürger, welche Dienstzeiten die Beamten haben und ob sie gerade in amtlicher Eigenschaft handeln? Bsp:
BehördenMA erteilt mdl VA. Ich: hoffnungsvoll -> Vertrauen + Handeln. Jetzt sagt
BehördenMA, dass er gerade schon Feierabend hatte, als er den VA bekannt gab = nicht in amtl Eigenschaft = keine Bekanntgabe? Irgendwie erscheint mir der Vertrauensschutz hier wie ein nasser Lappen. Richtig spannend wird es, wenn ein Polizist mit Häubchen/Kappe auf dem Bierfest VAe verteilt und dann sagt, er hätte Pause gehabt oder der BM iwelche Zusagen macht - hier ist noch weniger ersichtlich, dass nicht in amtlicher Eigenschaft gehandelt wird. Schauen die Bürger hier etwa alle in die Röhre?
A-MUC
4.9.2023, 18:02:35
Zwischen einem betrunkenen Polizisten in Zivil und einem Sachbearbeiter, den man tagsüber in seinen Diensträumen aufsucht, gibt es doch einen gewaltigen Unterschied … Da appelliere ich an den gesunden Menschenverstand des Ottonormalbürgers. Und selbst wenn der Sachbearbeiter beim Volksfest geheimnisvoll solche Neuigkeiten verkündet, obwohl er es nicht sollte, wird er schon meistens selbst anhängen, dass das „noch nicht offiziell ist“.
JCF
25.1.2024, 18:45:31
Der letzte Satz ist sprachlich falsch. Korrekt wäre z.B.: "Die Baugenehmigung wurde A somit nicht bekanntgegeben." 😉
Leo Lee
27.1.2024, 11:57:44
Hallo JCF, vielen Dank für den Hinweis! In der
Tathatte sich hier der Fehlerteufel eingeschlichen. Wir haben den Fehler nun korrigiert und danken dir vielmals, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo