Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Bekanntgabe in amtlicher Eigenschaft
Bekanntgabe in amtlicher Eigenschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R, Sachbearbeiter der Baubehörde, ist für seine Redseligkeit bekannt. Auf dem Dorffest berichtet er Antragsteller A, dass die Baubehörde die beantragte Baugenehmigung erlassen hat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bekanntgabe in amtlicher Eigenschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Verwaltungsakt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Bekanntgabe.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Baugenehmigung wurden dem A bekanntgegeben.
Nein, das ist nicht der Fall!
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