Zivilrecht
Sachenrecht
Der Besitzschutz
Anspruch gegen den bösgläubigen Besitzer gem. § 1007 Abs. 1 BGB
Anspruch gegen den bösgläubigen Besitzer gem. § 1007 Abs. 1 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeber A überlässt seinem Arbeitnehmer N einen Dienstwagen zu rein dienstlichen Zwecken. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt N den Wagen nicht an A heraus. A fordert den Wagen zurück.
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Einordnung des Falls
Anspruch gegen den bösgläubigen Besitzer gem. § 1007 Abs. 1 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses war N Besitzer des Dienstwagens.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hatte A jederzeit einen Herausgabeanspruch gegen N (§ 1007 Abs. 1 BGB).
Nein!
3. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat N Besitz am Firmenwagen erworben.
Genau, so ist das!
4. N war bei Besitzerwerb bösgläubig im Sinne des § 1007 Abs. 1 BGB.
Ja, in der Tat!
5. A hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Herausgabenanspruch gegen N (§ 1007 Abs. 1 BGB).
Ja!
6. Der Herausgabeanspruch aus § 1007 Abs. 1 BGB ist ein petitorischer Anspruch.
Genau, so ist das!
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