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Der Besitzschutz

Anspruchsausschluss nach § 1007 Abs. 3 BGB

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Anspruchsausschluss nach § 1007 Abs. 3 BGB

6. Mai 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der seriös auftretende Hehler H verkauft B eine gestohlene Uhr. B weiß dabei nicht, dass es sich um eine gestohlene Uhr handelt, erfährt dies jedoch kurz danach. Bei einem Einbruch wird B die Uhr durch Dieb D entwendet. Zwei Jahre später verlangt B die Uhr von D heraus.

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Jurafuchs-Illustration zum Fall zum Unterlassungsanspruch des Nachbarn bei bestandskräftiger Baugenehmigung (BGH Urt. v. 21.1.2022 – V ZR 76/20): In der Illustration erkennt man einen B-Plan. Eine Getreideübergabehalle ragt aber zum Teil auf ein anderes Grundstück innerhalb des Plangebiet

Fall zum Unterlassungsanspruch des Nachbarn bei bestandskräftiger Baugenehmigung (BGH Urt. v. 21.1.2022 – V ZR 76/20): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Der BGH hatte zu entscheiden, ob ein Unterlassungsanspruch des Nachbarn bei bestandskräftiger Baugenehmigung bestehe. Aufgrund der bestandskräftigen Baugenehmigung ist daher der quasi-negatorische Unterlassungsanspruch ausgeschlossen. Grundsätzlich schließt eine bestandskräftige Baugenehmigung zivilrechtliche Abwehrrechte (z.B. §§ 905ff. BGB) nicht aus, da entgegenstehende private Drittrechte im Genehmigungsverfahren nicht geprüft werden. Zivilrechtliche Ansprüche, die tatbestandlich den Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift voraussetzen, scheiden jedoch aus, wenn dieser Verstoß durch die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung ausgeschlossen ist. Andernfalls könnte die Bestandskraft einfach über die Zivilgerichte umgangen werden. Da die landwirtschaftliche Nutzung bestandskräftig genehmigt ist, liegt kein Verstoß gegen den Gebietserhaltungsanspruch und damit kein Verstoß gegen ein Schutzgesetz vor.

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