Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Habgier – Auftragsmörder erhält die Summe nicht
Habgier – Auftragsmörder erhält die Summe nicht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist professioneller Auftragsmörder und erhält von M den Auftrag, die O gegen Zahlung von €15.000 umzubringen. Nachdem T die O erschossen hat und von M Zahlung fordert, erwidert dieser, er habe es sich anders überlegt und wolle kein Geld zahlen.
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Einordnung des Falls
Habgier – Auftragsmörder erhält die Summe nicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T ist nur stafbar wegen Mordes aus "Habgier" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB), wenn M die €15.000 auch zahlt.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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