Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Mord, § 211 StGB
Habgier – Erlangung der Erbschaft
Habgier – Erlangung der Erbschaft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und ihr Ehemann M befinden sich in einer schwierigen finanziellen Situation. F tötet ihre vermögenden Schwiegereltern, um den Erbfall zugunsten des Alleinerben M herbeizuführen.
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Einordnung des Falls
Habgier – Erlangung der Erbschaft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F hat das Mordmerkmal "Habgier" (§ 211 Abs. 2 Gr. 1 Var. 3 StGB) verwirklicht.
Ja!
Fundstellen
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