Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O hat T eine rechtsgeschäftliche Vollmacht (§ 164 BGB) für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des Vollmachtgebers O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.
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Einordnung des Falls
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, einen anderen zu verpflichten, missbraucht (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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