Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Untreue (§ 266 StGB)
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O hat T eine rechtsgeschäftliche Vollmacht (§ 164 BGB) für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des Vollmachtgebers O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.
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Einordnung des Falls
Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, einen anderen zu verpflichten, missbraucht (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I-m-possible
11.8.2022, 12:31:47
Ein Missbrauch liegt nicht vor aber das Rechtsgeschäft ist dennoch wirksam oder?
Nora Mommsen
12.8.2022, 16:23:47
Hallo I-m-possible, ist tatsächlich die Vollmacht selber beschränkt worden und nicht nur im Innenverhältnis ein Limit erteilt worden, dann führt das zur Vertretung ohne Vertretungsmacht. Das Geschäft ist
schwebend unwirksamund von der Genehmigung durch den Vertretenen abhängig. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
jess11O
16.8.2024, 18:00:59
Leider geht aus dem Sachverhalt nicht hervor, dass die Vollmacht auch im Außenverhältnis beschränkt ist. Aktuell könnte man meinen, sie sei lediglich im Innenverhältnis beschränkt worden.