Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Untreue (§ 266 StGB)

Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1

Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1

12. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

O hat T eine rechtsgeschäftliche Vollmacht (§ 164 BGB) für den Abschluss von Kaufverträgen bis maximal €10.000 Kaufpreis erteilt. T schließt im Namen des Vollmachtgebers O einen Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ab.

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Einordnung des Falls

Missbrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, einen anderen zu verpflichten, missbraucht (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB).

Nein, das trifft nicht zu!

Missbrauch ist pflichtwidriger Gebrauch der Befugnis. Gemeint ist damit der rechtswirksame Gebrauch der Verfügungs- oder Verpflichtungsbefugnis durch die Missachtung – d.h. Überschreitung – einer internen Befugnisausübungsbeschränkung. In Frage kommen nur solche Beschränkungen, deren Überschreitung nicht bereits die Wirksamkeit des Befugnisgebrauchs ausschließt. Der Kaufvertrag über €13.000 Kaufpreis ist schwebend unwirksam (§ 177 BGB). Somit hat T die Verpflichtungsbefugnis nicht wirksam gebraucht und folglich auch nicht missbraucht. Dem Vollmachtgeber gegenüber ist keine vertragliche Verpflichtungswirkung entstanden.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

I-m-possible

I-m-possible

11.8.2022, 12:31:47

Ein Missbrauch liegt nicht vor aber das Rechtsgeschäft ist dennoch wirksam oder?

Nora Mommsen

Nora Mommsen

12.8.2022, 16:23:47

Hallo I-m-possible, ist tatsächlich die Vollmacht selber beschränkt worden und nicht nur im Innenverhältnis ein Limit erteilt worden, dann führt das zur Vertretung ohne Vertretungsmacht. Das Geschäft ist

schwebend unwirksam

und von der Genehmigung durch den Vertretenen abhängig. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

JES

jess11O

16.8.2024, 18:00:59

Leider geht aus dem Sachverhalt nicht hervor, dass die Vollmacht auch im Außenverhältnis beschränkt ist. Aktuell könnte man meinen, sie sei lediglich im Innenverhältnis beschränkt worden.


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