Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 6
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 6
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst “die Teile“ und möchte den E-Scooter zerstören.
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Einordnung des Falls
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 6
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Um den subjektiven Tatbestand der Erpressung zu erfüllen, müsste T mit Bereicherungsabsicht gehandelt haben (§ 253 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelte T mit Bereicherungsabsicht, als er O nötigte, ihm den E-Scooter zu geben?
Nein!
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