Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 7
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T möchte mit dem Scooter nach Hause fahren und ihn dann loswerden.
Einordnung des Falls
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 7
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Handelte T hinsichtlich des E-Scooters mit Bereicherungsabsicht?
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
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Johannes Nebe
25.11.2023, 10:02:32
Zur Vertiefung bei der letzten Frage: Die Absicht des T bezieht sich nicht nur "nicht primär" auf die Zerstörung, sondern gar nicht auf die Zerstörung, von der im Sachverhalt keine Rede ist. Das "Loswerden" des Sachverhaltes könnte auch ein Wegwerfen, Verschenken oder Verkaufen einschließen.
Leo Lee
26.11.2023, 08:59:30
Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat war „primär“ nicht das passende Wort hier aus dem von dir genannten Grund, weshalb wir jetzt das Zerstören als Beispiel formuliert haben :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo