Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 7

3. Juni 2025

3 Kommentare

4,8(1.752 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T möchte mit dem Scooter nach Hause fahren und ihn dann loswerden.

Diesen Fall lösen 63,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 7

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Handelte T hinsichtlich des E-Scooters mit Bereicherungsabsicht?

Genau, so ist das!

Bereicherungsabsicht ist die Absicht, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Absicht von T besteht hier darin, den E-Scooter zu benutzen. Bereits die vorübergehende Nutzungsmöglichkeit stellt einen wirtschaftlichen Vorteil dar, was man auch daran erkennt, dass E-Scooter gegen Entgelt vermietet werden. Genau darauf ist auch die Absicht des T gerichtet. Der Unterschied zum ersten Fall liegt darin, dass die Absicht sich hier auf die Nutzung bezieht und nicht etwa auf die Zerstörung, die für sich genommen keine Bereicherung darstellt.
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Johannes Nebe

Johannes Nebe

25.11.2023, 10:02:32

Zur Vertiefung bei der letzten Frage: Die Absicht des T bezieht sich nicht nur "nicht primär" auf die Zerstörung, sondern gar nicht auf die Zerstörung, von der im Sachverhalt keine Rede ist. Das "Loswerden" des Sachverhaltes könnte auch ein Wegwerfen, Verschenken oder Verkaufen einschließen.

LELEE

Leo Lee

26.11.2023, 08:59:30

Hallo Johannes Nebe, vielen Dank für den Hinweis! In der Tat war „primär“ nicht das passende Wort hier aus dem von dir genannten Grund, weshalb wir jetzt das Zerstören als Beispiel formuliert haben :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

Vincent

Vincent

4.2.2025, 15:16:57

Inwiefern ist diese Unterscheidung hier relevant ? Bleibt man rein beim Wortlaut liegt hier mmn keine Bereicherung vor, vielmehr verhindert der T eine

Entreicherung

. Nach der Tat ist sein Vermögen nämlich nicht höher als vor der Tat. Er hätte, anstatt einen E-Scooter zu nehmen, ja auch laufen können. T erreicht sein Ziel mit dem Scooter des O fahren zu können -> er nimmt den Scooter O weigert sich -> T läuft zu Fuß.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community

Weitere für Dich ausgwählte Fälle

Jurafuchs

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 8

T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst „die Teile“ und möchte den E-Scooter zuhause zerstören. Da ihm der E-Scooter zu schwer zum Tragen ist, fährt er damit zunächst nach Hause.

Fall lesen

Jurafuchs

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht 9

T nötigt O unter Androhung eines empfindlichen Übels dazu, ihm seinen E-Scooter zu geben. T hasst „die Teile“ und möchte den E-Scooter zerstören. Zu Hause angekommen, findet er das „Teil“ doch praktisch und behält es zur weiteren Nutzung.

Fall lesen