Einführungsfall: Verbrauchervertrag

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Für ihren bevorstehenden Pfingsturlaub bestellt Kristin (K) telefonisch beim Outdoorgeschäft Wilde Vögel (V) einen neuen Schlafsack für €50. Als er geliefert wird, gefällt er K nicht. Sie möchte sich deshalb von dem Vertrag lösen.

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Einordnung des Falls

Einführungsfall: Verbrauchervertrag

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Kann K von dem Kaufvertrag zurücktreten (§ 346 Abs. 1 BGB)?

Nein, das trifft nicht zu!

Durch den wirksamen Rücktritt wird der ursprüngliche Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt und die Parteien müssen die jeweils empfangenen Leistungen und Nutzungen zurückgewähren (§ 346 Abs. 1 BGB). Ein wirksamer Rücktritt setzt (1) eine Rücktrittserklärung und (2) einen Rücktrittsgrund voraus. (3) Zudem darf der Rücktritt nicht ausgeschlossen sein.V hat durch die Lieferung des mangelfreien Schlafsacks seine geschuldete Leistung erbracht. Damit fehlt es vorliegend an einem Rücktrittsgrund (§§ 437 Nr. 2, 323 BGB).
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2. Wenn K den Kaufvertrag widerrufen kann, wäre sie nicht mehr verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen (§ 355 Abs. 1 BGB).

Ja!

Neben dem Rücktritt kommt für Verbraucher auch der Widerruf in Betracht, um sich einseitig von einem Vertrag zu lösen. Der wirksame Widerruf wandelt den Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis um. Noch nicht erbrachte Leistungspflichten erlöschen. Ein wirksamer Widerruf setzt dabei voraus: (1) Bestehen eines Widerrufsrechts und (2) fristgemäße Widerrufserklärung (§ 355 Abs. 1 S. 1, 2, 3, Abs. 2 BGB).Lerne in Zusammenhängen! Die Rechtsfolgen des Widerrufs gleichen weitgehend denen des Rücktritts.

3. K könnte ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zustehen. Dafür müsste der Anwendungsbereich der §§ 312a-h BGB eröffnet sein.

Genau, so ist das!

Das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB setzt voraus: (1) Anwendbarkeit der §§ 312a-h (§ 312 BGB), (2) außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag oder Fernabsatzvertrag (§§ 312g Abs. 1, 312b, 312c BGB), (3) keine Bereichsausnahme (§ 312g Abs. 2, Abs. 3 BGB). Zu 1: Nach § 312 BGB bedarf es für die Eröffnung des Anwendungsbereiches (1) eines Verbrauchervertrags (§ 310 Abs. 3 BGB), der (2) den Verbraucher zur Zahlung eines Preises oder zur Zahlung mit Daten verpflichtet (§ 312 Abs. 1, 1a BGB) und (3) keiner Bereichsausnahme unterfällt (§ 312 Abs. 2-Abs. 7 BGB).Das Widerrufsrecht aus § 312g BGB ist in Klausuren sehr beliebt!

4. Liegt ein Verbrauchervertrag vor (§ 310 Abs. 3 BGB)?

Ja, in der Tat!

Verbraucherverträge sind nach § 310 Abs. 3 BGB Verträge zwischen einem Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB).

5. Hat sich K zur Zahlung eines Preises oder von Daten verpflichtet (§ 312 Abs. 1, 1a BGB)?

Ja!

§ 312 Abs. 1 BGB n.F. verlangt seit dem 1.1.2022 statt der „entgeltlichen Leistung des Unternehmers“ nun die „Zahlung eines Preises“.Der Begriff Preis indiziert indes weiterhin eine Gegenleistung des Unternehmers. Auch aus den Gesetzesmaterialien ergibt sich, dass durch den Austausch keine Änderung der Rechtslage beabsichtigt war.K hat sich als Gegenleistung für die Übereignung und Übergabe des Schlafsacks (§ 433 Abs. 1 BGB) zur Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB) verpflichtet.

6. Der Vertrag unterfällt einer Bereichsausnahme aus § 312 Abs. 2-7 BGB.

Nein, das ist nicht der Fall!

Der Anwendungsbereich der §§ 312a-h BGB wird für zahlreiche Vertragstypen durch § 312 Abs. 2-7 BGB eingeschränkt. § 312 Abs. 2 BGB schließt dabei insbesondere das in § 312g BGB geregelte Widerrufsrecht aus.Der Kaufvertrag unterfällt keiner der in § 312 Abs. 2-7 BGB genannten Ausnahmen. Somit ist der Anwendungsbereich der §§ 312a-h BGB eröffnet.Sofern es hier keine Anhaltspunkte gibt, kannst Du dies in der Klausur lediglich knapp feststellen. Zumindest gedanklich solltest Du aber kurz prüfen, ob eine Ausnahmevorschrift in Betracht kommt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Natze

Natze

17.8.2024, 12:06:05

Bedeutet der Punkt „Daten“ die Konstellation, wenn ich als Verbraucher für eine kostenlose Ware meine personenbezogenen Daten eintausche? z.B. eine kostenlose App dafür werden aber meine Daten weiterverwendet werden?


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