Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Angebot und Annahme

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist

Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist

18. September 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K seinen Ventus-2b für €60.000 kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. Er könne sich nicht sofort entscheiden. V lehnt dies ab.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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