Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist
27. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K seinen Ventus-2b für €60.000 kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. Er könne sich nicht sofort entscheiden. V lehnt dies ab.
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