Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V fragt K auf der Jahreshauptversammlung des Flugsportvereins Charlottenburg Berlin e.V., ob K seinen Ventus-2b für €60.000 kaufen wolle. K bittet V um Bedenkzeit. Er könne sich nicht sofort entscheiden. V lehnt dies ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, persönliches Gespräch, Ablehnung einer Frist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Antrag des V erlischt (§ 146 BGB), wenn K ihn nicht sofort, das heißt noch während des Gesprächs, annimmt.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Cocos.lawstudy
29.5.2020, 21:58:44
Es kam gerade 2 mal der gleiche Fall
デニス
11.6.2020, 15:05:24
Hey Corina, ich glaube, dass das den Moderatoren bewusst war und ist. Allerdings ist es nicht der „gleiche“ Fall. Der zweite ist eine Abwandlung des ersten, wonach diesmal keine
Annahmefristbesteht, sondern K direkt ablehnt und der Antrag somit erlischt. Die Abwandlung stellt das einfach nochmal klar und hilft, das Wissen zu festigen.
Cocos.lawstudy
11.6.2020, 16:28:11
Achso. Danke Vaan
Christian Leupold-Wendling
18.6.2020, 16:08:12
Genau so ist es gedacht :) Danke Euch!
Ella
10.6.2023, 20:30:45
Wie ist es wenn der K einfach 2 Minuten geschwiegen hätte und dann ja gesagt hätte? Es wäre dann ja nicht sofort, andererseits kann man ja auch nicht in 0 Sekunden eine Entscheidung treffen. Wie kann man solche Grenzfälle ordentlich lösen? :)
Bilbo
11.7.2023, 16:09:17
Wenn ich mich an der Antwort zum Smartphone-Beispiel orientiere, dann gehe ich davon aus, dass das danach beurteilt werden muss, ob die beiden nach 2min noch immer "im Gespräch" sind. Wenn V Blickkontakt zu K hält und beide zusammen stehen bleiben und V erkennbar darauf wartet, dass K den Entschluss fasst, dann würde ich das Weiterbestehen des Angebots von V bis dahin bejahen. Wenn V oder K sich jedoch vor Ablauf der 2min abwendet und das Gespräch somit beendet, würde ich das Angebot als erloschen ansehen. Wahrscheinlich alles wie immer eine Frage der Auslegung der konkreten Umstände und der Argumentation. :)