Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Angebot und Annahme
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, fernmündlich
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, fernmündlich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V führt mit K ein Gespräch über FaceTime und fragt, ob sie ihm seinen frechen Hund Fridolin für €150 abkaufen möchte. Andernfalls würde er ihn nach dem Gespräch ins örtliche Tierheim bringen.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Annahmefrist § 147 Abs. 1: Angebot unter Anwesenden, fernmündlich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Antrag des V erlischt, wenn K ihn nicht sofort, das heißt noch während des Gesprächs annimmt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.