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A sticht zehnmal mit einem Messer auf O ein. O ist tot. Welcher Stich genau den Tod verursacht hat, lässt sich bei der Obduktion nicht aufklären.

Einordnung des Falls

10x Messerstich

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Da nicht feststellbar ist, welcher konkrete Stiche für den Tod ursächlich war, ist keiner der Stiche kausal.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Nein, das trifft nicht zu!

Generelle Kausalität liegt vor, wenn zwar der konkret schadensverursachende Faktor unklar bleibt, gleichwohl aber alle anderen in Betracht kommenden Schadensursachen ausgeschlossen werden können. Hätte A nicht zehnmal auf O eingestochen, wäre O nicht tot. Hier kann ausgeschlossen werden, dass andere Ursachen als die Messerstiche des A den Tod bewirkt haben. A hat den Tod des O kausal verursacht.

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JUS

just_a_lawstudent

22.9.2023, 21:36:47

Also hier, wir wissen nicht welcher Stich kausal ist. Daher Grundformel: keine Kausal. Aber das kann ja nicht sein. Daher Ausschlussprinzip von anderen Tatsachen? z.B. andere Messerstiche? Und dann sagen wir: Ja, es gibt keine anderen! und sagen hier Generelle Kausalität? Hab ich das nun richtig verstanden?

LELEE

Leo Lee

24.9.2023, 11:20:03

Hallo Prädikatkandidat, genauso ist es! Ähnlich wie beim Ledersprayfall, steht zwar nicht fest, was genau zum Tod geführt hat. Jedoch können alle anderen Faktoren ausgeschlossen werden, da die 20 Stiche dem Tod vorausgegangen sind. Insofern ist dieser Fall sogar „klarer“ gelagert als der Ledersprayfall :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

DAV

David

5.4.2024, 14:32:01

s.o.


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