10x Messerstich
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A sticht zehnmal mit einem Messer auf O ein. O ist tot. Welcher Stich genau den Tod verursacht hat, lässt sich bei der Obduktion nicht aufklären.
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Einordnung des Falls
10x Messerstich
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da nicht feststellbar ist, welcher konkrete Stiche für den Tod ursächlich war, ist keiner der Stiche kausal.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Law_yal_life
22.9.2023, 21:36:47
Also hier, wir wissen nicht welcher Stich kausal ist. Daher Grundformel: keine Kausal. Aber das kann ja nicht sein. Daher Ausschlussprinzip von anderen Tatsachen? z.B. andere Messerstiche? Und dann sagen wir: Ja, es gibt keine anderen! und sagen hier
Generelle Kausalität? Hab ich das nun richtig verstanden?
Leo Lee
24.9.2023, 11:20:03
Hallo Prädikatkandidat, genauso ist es! Ähnlich wie beim
Ledersprayfall, steht zwar nicht fest, was genau zum Tod geführt hat. Jedoch können alle anderen Faktoren ausgeschlossen werden, da die 20 Stiche dem Tod vorausgegangen sind. Insofern ist dieser Fall sogar „klarer“ gelagert als der
Ledersprayfall:). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
David
5.4.2024, 14:32:01
s.o.
Sassun
18.10.2024, 18:17:05
Es bestehen doch keine Zweifel an der Schuld des Täters die mit in dubio pro reo (Art. 6 II EMRK) aufgelöst werden müssten. Demgemäß besteht mE auch kein Raum für eine Wahlfeststellung,