Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Versäumnisurteil
Vollstreckbarkeit bei Sieg des Säumigen
Vollstreckbarkeit bei Sieg des Säumigen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B wird durch Versäumnisurteil zur Zahlung von €350.000 verurteilt. Nach ihrem zulässigem Einspruch wird das Versäumnisurteil vollständig aufgehoben und die Klage abgewiesen. Was gilt für die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit?
Diesen Fall lösen 76,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vollstreckbarkeit bei Sieg des Säumigen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es gelten die allgemeinen Regeln für das kontradiktorische Urteil.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nur die Beklagte kann wegen der Kosten des Rechtsstreits vollstrecken.
Nein!
3. Für den Kläger lautet die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.“
Genau, so ist das!
4. Für die Beklagten lautet die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit: „Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.“
Ja, in der Tat!
5. Es ist zudem zu tenorieren, dass die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden darf (§ 709 S.3 ZPO).
Nein!
6. Die beiden Entscheidungen zur vorläufigen Vollstreckbarkeit können im Tenor kombiniert werden.
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
medoLaw
9.3.2023, 09:47:06
Wieso sind die Kosten des Klägers aufgrund der Säumnis unter 1.500 €? In der Erklärung stand, dass keine Termingebühr anfallen würde, aber der Anwalt ist doch da hingefahren und musste auch den Antrag auf Versäumnisurteil stellen? 🤔 und dann musste er ja nach dem Einspruch nochmal zur Verhandlung fahren. Dann müssten es ja 2 Termingebühren sein?
Lukas_Mengestu
14.3.2023, 15:18:30
Hallo medoLaw, sehr gut, dass Du nachfragst. Der Begriff "Termingebühr" ist in der Tat missverständlich. Denn die Termingebühr entsteht nicht für jeden Termin, den der Anwalt wahrnimmt, sondern insgesamt nur einmal (§ 15 Abs. 2 S. 1 RVG). Diese Kosten sind aber nicht wegen der Säumnis angefallen, sondern auch, wenn B erschienen wäre. Die Terminsgebühr erhöht sich durch den zweiten Termin insoweit nicht. Da K vollumfänglich verloren hat, muss er insoweit auch in vollem Umfang seine Anwaltsgebühren tragen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team
Geithombre
3.2.2024, 21:13:31
Wenn man davon ausgeht, dass der Kläger weniger als 1.500€ vollstrecken kann, wäre dann nicht auch
§ 713 ZPOnaheliegend, so dass der Beklagten keine Abwendungsbefugnis zuzugestehen ist?
Timurso
3.2.2024, 21:30:21
Die Voraussetzungen des
§ 713 ZPOliegen aber nicht vor, da das Rechtsmittel der Berufung gegen das Urteil statthaft ist. Selbst wenn der Beklagte nicht (ausreichend) beschwert ist, kann der Kläger Berufung einlegen. In diesem Fall könnte der Beklagte Anschlussberufung einlegen (unabhängig von der Berufungssumme) und jedenfalls die Abänderung der Kostenentscheidung beantragen. Der Gedanke des 713 ZPO, dass ein Schutz nicht erforderlich ist, da das Urteil sofort rechtskräftig wird, ist damit nicht erfüllt.
Geithombre
4.2.2024, 19:09:23
Danke dir, weil das so oft erlassen ist habe ich (zu lange) nicht mehr die vV intensiv gemacht. Diese blöde unselbständige Anschlussberufung nach § 5
24 ZPOgeht mir immer durch, weil ich zu eng auf nur auf die konkrete Beschwer schaue.
westwing
4.9.2024, 19:47:47
im Tenor der letzten Aufgabe wird festgestellt, dass B vorläufig vollstrecken kann gegen Sicherheitsleistung (seine Kosten = 8.xxx €) warum hat hier K keine Abwendungsbefugnis nach 713?
westwing
9.9.2024, 15:46:45
Hat sich erledigt. Für die Beklagte erfolgt keine Vollstreckung nach 711 nr. 4-11 daher auch keine abwendungsbefugnis und nur die Sicherheitsleistung.