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Ermessensreduzierung und Modifizierung der Jahresfrist bei Rücknahme einer EU-rechtswidrigen Subvention

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer82 % lösen richtig
9. Juli 2026
12 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die EU-Kommission erklärt eine von Bundesland B an E erteilte Subvention wegen eines Verstoßes gegen Art. 107 Abs. 1 AEUV für materiell unionsrechtswidrig und beschließt, dass B den Bescheid zurücknehmen muss. B nimmt den Bescheid zurück, obwohl die Jahresfrist bereits abgelaufen ist.

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