Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.
Einordnung des Falls
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Nachstellung (§ 238 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Der Versuch einer Nachstellung mit Todesfolge (§ 238 Abs. 3 StGB) ist nach herrschender Meinung strafbar.
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Ja!
3. Eine Minderansicht lehnt vorliegend eine Strafbarkeit des Versuchs ab.
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Genau, so ist das!
4. Der Täter kann auch eine Erfolgsqualifikation versuchen.
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Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Raphaeljura
14.7.2023, 08:55:22
Kann man bei den Erfolgsualifikationen nicht einfach nach der Mindestfreiheitsstrafe gehen? Sobald mind. 1 Jahr die Strafe ist, dann liegt ein Verbrechen vor. Und dann müsste automatisch ein Versuch strafbar sein. Das wirkt doch am logischsten,