Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte O solange nachstellen (§ 238 Abs. 1 StGB), bis dieser sich das Leben nimmt. Daher bestellt er mehrere Waren an die Adresse von O und droht O mehrfach über SMS. Die Bestellungen bei der Amazon App und die SMS werden jedoch von T aufgrund eines technischen Fehlers nie von seinem Handy abgesendet.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versuch der Erfolgsqualifikation - Strafbarkeit des Versuchs 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch einer Nachstellung (§ 238 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Versuch einer Nachstellung mit Todesfolge (§ 238 Abs. 3 StGB) ist nach herrschender Meinung strafbar.
Ja!
3. Eine Minderansicht lehnt vorliegend eine Strafbarkeit des Versuchs ab.
Genau, so ist das!
4. Der Täter kann auch eine Erfolgsqualifikation versuchen.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
14.7.2023, 08:55:22
Kann man bei den Erfolgsualifikationen nicht einfach nach der Mindestfreiheitsstrafe gehen? Sobald mind. 1 Jahr die Strafe ist, dann liegt ein Verbrechen vor. Und dann müsste automatisch ein Versuch strafbar sein. Das wirkt doch am logischsten,
B.H.
9.10.2024, 15:58:26
Nein! Es ist immer auf den „Grund“tatbestand der jeweiligen Norm abzustellen.