Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)

Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die B hat einen Blumenladen. Da sie gerade sehr viel Stress hat, bietet ihr Mann M an, die Blumenbestellungen für ihren Laden zu übernehmen. B findet das prima. Sie ruft bei ihrem Lieferanten L an und teilt ihm mit, dass zukünftig M die Bestellungen für ihren Laden tätigen werde.

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Einordnung des Falls

Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. M ist bevollmächtigt, bei L Blumen für den Laden der B zu bestellen.

Ja!

Die Vollmachterteilung (Bevollmächtigung) ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie kann sowohl gegenüber dem Vertreter (Innenvollmacht) als auch gegenüber dem Geschäftspartner (Außenvollmacht) erklärt werden, gegenüber dem die Vertretung stattfinden soll (§ 167 Abs. 1 BGB). Sie bedarf (grundsätzlich) nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sie sich bezieht (§ 167 Abs. 2 BGB). Die B hat gegenüber L eine Vollmacht für M erteilt. Sie hat somit eine Außenvollmacht erklärt. Hiernach ist M zum Einkauf von Blumen bei L bevollmächtigt.
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2. Bei der vorliegenden Vollmacht handelt es sich um eine Gattungsvollmacht.

Genau, so ist das!

Der Vertretene kann je nach gewünschtem Umfang einer Vollmacht entweder eine Einzel-, Gattungs- oder Generalvollmacht erteilen. Während die Einzelvollmacht nur für ein einzelnes Rechtsgeschäft gilt, umfasst die Gattungsvollmacht eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften und die Generalvollmacht auf alle Rechtsgeschäfte. Die B hat den M für alle zukünftigen Blumenbestellungen bei L und damit nicht für ein einzelnes, sondern für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften bevollmächtigt. Sie hat somit eine Gattungsvollmacht erteilt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Im🍑nderabilie

Im🍑nderabilie

16.11.2022, 09:52:00

Der Gatte mit der Gattungsvollmacht 😂

VIDA

Vidalinz

15.7.2024, 11:46:13

Ich liebe deinen Kommentar und hab' ihn jetzt immer vor Augen, wenns um eine Gattungsvollmacht geht. Gute Merkhilfe, danke dafür! 😂

Whale

Whale

27.6.2024, 12:38:34

Worin liegt der Unterschied?

LELEE

Leo Lee

29.6.2024, 09:08:49

Hallo Whale, vielen Dank für die sehr gute Frage! Bei diesen Begriffen handelt es sich um Synonyme für eine Vollmacht für ganz bestimmte Rechtsgeschäfte, weshalb es unerheblich ist, für welche Terminologie du dich letztlich entscheidest :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

LEO12

Leo123!

16.11.2024, 01:20:23

Ich finde den § 167 II BGB sehr sperrig formuliert = die Vollmacht bedarf (grundsätzlich) nicht der Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist, auf das sie sich bezieht (§ 167 Abs. 2 BGB). Verstehe ich das richtig, dass, wenn ein Rechtsgeschäft (z.B. § 311b I 1 BGB) die Schriftform vorsieht, eine Vollmacht durch den Vertretenen dennoch mündlich erteilt werden kann.


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