Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)
4. April 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (12.541 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die B hat einen Blumenladen. Da sie gerade sehr viel Stress hat, bietet ihr Mann M an, die Blumenbestellungen für ihren Laden zu übernehmen. B findet das prima. Sie ruft bei ihrem Lieferanten L an und teilt ihm mit, dass zukünftig M die Bestellungen für ihren Laden tätigen werde.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht: Vollmacht wird gegenüber Drittem erteilt (Außenvollmacht)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M ist bevollmächtigt, bei L Blumen für den Laden der B zu bestellen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der vorliegenden Vollmacht handelt es sich um eine Gattungsvollmacht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Im🍑nderabilie
16.11.2022, 09:52:00
Der Gatte mit der Gattungsvollmacht 😂
Vidalinz
15.7.2024, 11:46:13
Ich liebe deinen Kommentar und hab' ihn jetzt immer vor Augen, wenns um eine Gattungsvollmacht geht. Gute Merkhilfe, danke dafür! 😂

Whale
27.6.2024, 12:38:34
Worin liegt der Unterschied?
Leo Lee
29.6.2024, 09:08:49
Hallo Whale, vielen Dank für die sehr gute Frage! Bei diesen Begriffen handelt es sich um Synonyme für eine Vollmacht für ganz bestimmte
Rechtsgeschäfte, weshalb es unerheblich ist, für welche Terminologie du dich letztlich entscheidest :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Leo123!
16.11.2024, 01:20:23
Ich finde den § 167 II BGB sehr sperrig formuliert = die Vollmacht bedarf (grundsätzlich) nicht der Form, welche für das
Rechtsgeschäftbestimmt ist, auf das sie sich bezieht (§ 167 Abs. 2 BGB). Verstehe ich das richtig, dass, wenn ein
Rechtsgeschäft(z.B. § 311b I 1 BGB) die Schriftform vorsieht, eine Vollmacht durch den Vertretenen dennoch mündlich erteilt werden kann.
Stella2244
23.11.2024, 12:04:28
Ja genau
Leo123!
28.11.2024, 12:57:41
Danke :)
Tinki
6.1.2025, 09:23:48
Das ist aufjedenfall die Regel. In manchen Fällen wird ausnahmsweise aber das Schriftformerfordernis auch auf die Erteilung der Vollmacht erstreckt. Das aber nur unter der Vss., dass diese den Vollmachtgeber schon an das formbedürftige vorzunehmende Geschäft bindet. Das ist z.B. bei Erteilung einer unwiderruflichen Vollmacht der Fall. In dieser Konstellation würde, wenn man das Schriftformerfordernis nicht auch auf die Erteilung überträgt, das Ziel vom Erfordernis, denjenigen, der verpflichtet werden soll, zu schützen, nicht mehr erreicht werden können.
shuckfacex
3.1.2025, 12:43:57
Kurze Verständnisfrage: indem sie L Bescheid gibt, hat sie die
Außenvollmachterteilt. (Steht ja auch so im Text) Aber bereits durch das „Prima“ gegenüber ihrem Gatte, hat sie doch ebenfalls eine Innenvollmacht erteilt, richtig? Heißt für die Wirksamkeit der Vertretungsmacht im vorliegenden Fall hätte sie L gar nicht erst anrufen müssen, oder?
Deno
15.1.2025, 19:31:27