Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Hamburg
Polizeiliche Generalklausel (§ 3 Abs. 1 SOG)
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
28. Januar 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (981 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S ist leidenschaftliche Raucherin. Als sie vor der Uni raucht, fordert Polizist P sie auf, mit dem ungesunden Rauchen aufzuhören, schließlich stelle das ja eine Gefahr für ihre Gesundheit dar.
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Einordnung des Falls
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (§ 3 Abs. 1 SOG) umfasst die subjektiven Rechte und Rechtsgüter Einzelner.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gesundheit der S ist ein ihr zustehendes subjektives Recht und damit grundsätzlich auch ein Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (§ 3 Abs. 1 SOG).
Ja, in der Tat!
3. Die freiwillige Selbstgefährdung privater Rechte oder Rechtsgüter durch den Rechtsgutsträger führt zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit gemäß § 3 Abs. 1 SOG.
Nein!
4. Das Rauchen der S betrifft ihre Gesundheit und damit das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit (§ 3 Abs. 1 SOG).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
14.10.2024, 13:36:38
Die öffentliche Sicherheit ist dann aber sicherlich betroffen, wenn von dem Rauch auch Dritte betroffen sind, oder?