Öffentliches Recht
VwGO
Fortsetzungsfeststellungsklage
(Tiefgreifender) Grundrechtseingriff? (Grundfall)
(Tiefgreifender) Grundrechtseingriff? (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Neonazi N wird verdächtigt, einen Anschlag auf eine Synagoge zu planen. Die Polizei durchsucht deswegen Ns Schlafzimmer. N tobt vor Wut und möchte feststellen lassen, dass die Durchsuchung ein massiver Grundrechtseingriff war.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
(Tiefgreifender) Grundrechtseingriff? (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Durchsuchung hat sich noch nicht erledigt. Statthaft ist die Anfechtungsklage.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. N müsste ein berechtigtes Interesse an der nachträglichen Feststellung haben. Teilweise wird dieses bereits dann bejaht, wenn ein Grundrechtseingriff vorliegt.
Ja, in der Tat!
3. Ein berechtigtes Interesse liegt unumstritten dann vor, wenn es sich um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelt.
Nein!
4. Für die Auffassung des BVerwG spricht, dass es kein Bedürfnis für die eigenständige Fallgruppe "schwerwiegender Grundrechtseingriff" gibt.
Genau, so ist das!
5. Im Fall des N mangelt es an dem erforderlichen berechtigten Interesse an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Wohnungsdurchsuchung.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.