Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Einführung
Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören, BGH NStZ 01, 252
Durch Brandlegung ganz oder teilweise zerstören, BGH NStZ 01, 252
21. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (11.551 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wirft eine Brandflasche (auch Molotowcocktail genannt) durch das offene Fenster in die Wohnung des B. Durch den Anschlag verbrennen nicht nur Teile des Mobiliars der Wohnung, sondern der gesamte Wohnbereich wird stark verrußt.
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