Inbrandsetzen bei Intensivierung des Brandes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zündet das Haus des B an der Nordseite an. C schüttet später noch einen Kanister Öl in die Flammen.
Diesen Fall lösen 88,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Inbrandsetzen bei Intensivierung des Brandes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. C hat durch das Nachgießen des Öls in das Feuer das Haus "in Brand gesetzt" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. C hat sich wegen Beihilfe zur Brandstiftung (§§ 306 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Real Thomas Fischer Fake 🐳
13.6.2021, 04:54:26
Kurze Frage weil ich im AT Bereich nicht mehr so fit bin: Eigentlich wurde hier ja nicht die Tat, sondern der Erfolg gefördert. Die Tat des anderen war ja schon abgeschlossen. Reicht die Förderung des bloßen Erfolgs bei der Beihilfe aus? Danke schonmal 🙂
Lukas_Mengestu
15.6.2021, 12:57:55
Hallo Real Thomas Fischer Fake, nach der Rechtsprechung ist in Fällen in denen eine Tat zwar schon vollendet, aber noch nicht beendet wurde eine sukzessive Teilnahme noch möglich (Klassiker: Beutesicherung beim Diebstahl). Auch in den Brandstiftungsfällen ist ein Auseinanderfallen von Vollendung und Beendigung gegeben, da bis zum Eintritt eines erheblichen Schadens noch das freiwillige Löschen und damit die tätige Reue (§ 306e StGB) in Betracht kommt (vgl. MüKo-StGB/Radtke, § 306 Rn. 64). Aus diesem Grund ist hier die
sukzessive Beihilfedurch das Nachgießen des Öls möglich. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Real Thomas Fischer Fake 🐳
15.6.2021, 13:06:24
Danke sehr 🙃
jonas0108
2.10.2024, 21:30:46
Wie stünde eine versuchte "eigene" Brandstiftung des C hier im Verhältnis zur Beihilfe des C zu B's Brandstiftung als Haupttat?
agi
12.10.2024, 18:35:48
So wie ich es verstanden habe, ist es nach h.M. möglich, dass das
Tatobjektan anderer Stelle nochmals in Brand gesetzt wird. Aber hierfür genügt ein bloßes Verstärken des Brandes nicht. Sodass dann wenn, nur wie hier Beihilfe in Betracht kommt. Würde man es aber gelten lassen, und scheitert es dann am Taterfolg, ist durchaus ein Versuch möglich.