Inbrandsetzen bei Intensivierung des Brandes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zündet das Haus des B an der Nordseite an. C schüttet später noch einen Kanister Öl in die Flammen.
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Einordnung des Falls
Inbrandsetzen bei Intensivierung des Brandes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. C hat durch das Nachgießen des Öls in das Feuer das Haus "in Brand gesetzt" (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. C hat sich wegen Beihilfe zur Brandstiftung (§§ 306 Abs. 1 Nr. 1, 27 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Ja!
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