Zivilrecht
ZPO II: Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / ab Erlass des Titels
Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / ab Erlass des Titels
3. April 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G verklagt S auf Zahlung von €1.000. Das Urteil wird für vorläufig vollstreckbar erklärt. Nach der Urteilsverkündung übergibt S dem G noch im Gerichtssaal €1.000 in bar. S befürchtet, dass G trotzdem vollstrecken will.
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Einordnung des Falls
Rechtsschutzbedürfnis / Zwangsvollstreckung „droht“ / ab Erlass des Titels
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn S gegen die Vollstreckung vorgehen will, ist die Vollstreckungsabwehrklage die statthafte Klageart (§ 767 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Voraussetzungen dafür, dass G mit der Zwangsvollstreckung beginnen kann, liegen mit der Urteilsverkündung vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Für eine Vollstreckungsabwehrklage hat S bereits ein Rechtsschutzbedürfnis, obwohl G noch nicht mit der Zwangsvollstreckung beginnen kann.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
killinit
3.8.2021, 20:35:05
Darf die Vollstreckungsklausel dann erst ausgegeben werden, sobald das Urteil durch das Vollstreckungsurteil als rechtskräftig oder vorläufig vollstreckbar erklärt wird?

Lukas_Mengestu
16.12.2021, 13:16:38
Hallo killinit, grundsätzlich muss der Kläger eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragen (=Abschrift der Urschrift mit Ausfertigungsvermerk, § 49 BeurkG), da nur sie das Original vertritt (§ 47 Abs. 1 BeurkG). Ohne Antrag erhält er in der Regel nur eine einfache Kopie (§ 317 Abs. 2 ZPO). Zusätzlich braucht der Kläger noch die Vollstreckungsklausel. Diese kann er parallel beantragen und muss hierfür nicht warten. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
juravulpes
31.10.2024, 10:47:06
Das ist nicht richtig. Da mit der Klauselerteilung die Vollstreckungsreife bescheinigt wird, darf das Gericht die vollstreckbare Ausfertigung natürlich erst erteilen, wenn der Titel für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist oder formelle Rechtskraft erlangt hat (mwN Ulrici/BeckOK ZPO § 724 Rn. 25). Ist das Urteil nicht vollstreckbar, ergibt ein Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung keinen Sinn, da dieser aufgrund der fehlenden Erteilungsvoraussetzungen abgelehnt werden würde. Im Übrigen stellt der Gläubiger auch nicht zwei gesonderte Anträge, sondern einen Antrag auf Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung. Wenn die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, erstellt der Urkundsbeamte bzw. der Rechtspfleger eine Ausfertigung des Titels und versieht diese mit der Vollstreckungsklausel, seiner Unterschrift und dem Gerichtssiegel.
evanici
9.9.2023, 11:18:57
Hier wurde das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt. Wie sieht es mit dem
Rechtsschutzbedürfnisaus, wenn dies nicht der Fall ist? Würde die ZVS dann
drohen, sobald das Urteil Rechtskraft hat oder auch bereits mit dem Urteil, gegen das noch Rechtsmittel eingelegt werden kann? Dass die Vollstreckbarkeit erst mit der Rechtskraft gegeben ist, ist mir klar, ich frage mich aber, ob ein "
Drohen" dieser zeitlich vorgehen kann.
Vanilla Latte
7.10.2023, 22:09:02
Würde ich auch gerne wissen. :)
MLena
18.5.2024, 17:47:10
Mir fällt spontan kein Urteil ein, das nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, aber vollstreckungsfähigen Inhalt hat? Außer vllt Urteile des BGH, die nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, weil es keine Anfechtungsmöglichkeit gegen sie gibt, aber die sind ja dann sofort vollstreckbar, so dass die Zwangsvollstreckung sowieso
drohenwürde.
evanici
9.9.2023, 11:32:35
Und fehlt nicht auch noch die Voraussetzung Zustellung oder ist das bei vorläufig vollstreckbaren Urteilen anders?
niklas93
18.10.2023, 09:57:17
In Kornol/Wahlmann (3. Auflage 2021, § 6 Rn. 187) steht, dass das RSB in zeitlicher Hinsicht bereits mit Titel Erteilung vorliegt und es nicht darauf ankommt, ob die ZVS bereits eingeleitet wurde oder eine Klausel erteilt wurde. Demnach wird der Aussage auf dieser Karteikarte widersprochen.