Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Anwendungsbereich des Bauplanungsrechts
Bauliche Anlage ja nein? 2
Bauliche Anlage ja nein? 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ornithologie-Neuling N möchte ihrem neuen Hobby auch vom eigenen Wohnzimmerfenster aus nachgehen. Kurzerhand zimmert sie ein schmuckes Vogelhäuschen. Zwecks Windfestigkeit verankert sie dieses mit einigen Heringen im Boden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bauliche Anlage ja nein? 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Obwohl das Vogelhäuschen fest mit dem Boden verankert ist, stellt es keine bauliche Anlage im bauordnungsrechtlichen Sinne dar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der bauplanungsrechtliche Anlagenbegriff und der bauordnungsrechtliche Anlagenbegriff sind voneinander unabhängig.
Genau, so ist das!
3. Das Vogelhäuschen ist eine bauliche Anlage i.S.d. § 29 Abs. 1 BauGB.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
N€olib€ral
27.8.2021, 10:52:29
Müsste die Antwort zu der letzten Frage nicht “falsch” sein? Es besteht doch keine
bodenrechtliche Relevanz.
Leo
1.9.2021, 16:40:56
Ja da hast du Recht! Ist es bei dir auch so, dass zweimal Maßstab angezeigt wird ?
Lukas_Mengestu
15.10.2021, 10:29:35
Danke euch beiden, hier hatte sich in der Tat ein Fehler eingeschlichen. Die letzte Antwort ist natürlich falsch. Die Wiederholung des Maßstabs ist dagegen gezielt eingesetzt. In Frage 2 wird dieser erst einmal abstrakt eingeführt, wohingegen er in Frage 3 zusammen mit der Subsumtion angezeigt wird. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
jomolino
6.9.2021, 15:53:27
Die letzte Frage kam doch auch vorher Schon oder nicht?
Lukas_Mengestu
15.10.2021, 10:27:56
Hallo nomamo, vielen Dank für die Rückfrage. In der Tat wird in der Aufgabe zweimal danach gefragt, ob eine bauliche Anlage vorliegt. Allerdings geht es bei Frage 1 um eine bauliche Anlage im bau"ordnungsrechtlichen" Sinn, während es bei der letzten Frage um eine bauliche Anlage im bau"planungsrechtlichen" Sinne. Diese sind voneinander zu unterscheiden, da es für letztere eben noch des Merkmals der bodenrechtlichen Relevanz bedarf. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team