Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Rechtschreibungs-Klassenarbeit als Urkundsobjekt

Rechtschreibungs-Klassenarbeit als Urkundsobjekt

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Lehrer L bewertet Rechtschreibungsarbeiten, die die Schüler nach seinem Diktat geschrieben hatten, übermäßig streng. Als sich Eltern beim Schulleiter beschweren, fürchtet L Nachteile für seine Laufbahn. Um die Bewertung zu rechtfertigen, baut er in die Arbeiten weitere Fehler ein und ändert jedes Mal die Summe unter der Arbeit.

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Einordnung des Falls

Rechtschreibungs-Klassenarbeit als Urkundsobjekt

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Rechtschreibungsarbeiten nach Diktat sind menschliche Gedankenerklärungen der Schüler.

Genau, so ist das!

Eine menschliche Gedankenerklärung ist die willentliche Entäußerung zur Nachrichtenübermittlung geeigneter und bestimmter Zeichen durch einen Menschen. Der Erklärungsgehalt muss zumindest für Beteiligte oder Eingeweihte aus der Urkunde selbst verstehbar und erkennbar sein. BGH: Mit dem, was die Schüler nach dem Diktat des Lehrers zu Papier bringen, drückten sie aus, wie sie sich die richtige Schreibweise des ihm Vorgesprochenen denken. Bei einer Rechtschreibungs-Klassenarbeit nach Diktat reiche die geistige Leistung des Schülers, die in der Lösung seiner Aufgabe liegt, orthographisch richtig zu schreiben, für den gedanklichen Inhalt aus. Die Revision hatte argumentiert, diktierte Sätze würden nicht in dem Kopfe desjenigen geformt werden, der sie niederschreibt. Die Diktatarbeiten enthielten also keine Gedankenäußerungen der Schüler.
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