Beweiseignung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lehrer L bewertet Rechtschreibungsarbeiten, die die Schüler nach seinem Diktat geschrieben hatten, übermäßig streng. Als sich Eltern beim Schulleiter beschweren, fürchtet L Nachteile für seine Laufbahn. Um die Bewertung zu rechtfertigen, baut er in die Arbeiten weitere Fehler ein und ändert jedesmal die Summe unter der Arbeit.
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Einordnung des Falls
Beweiseignung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Rechtschreibungs-Klassenarbeiten nach Diktat sind objektiv geeignet, einen bestimmten Leistungsstand der Schüler nachzuweisen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
5.11.2023, 14:58:26
Meiner Erinnerung nach begründete der BGH damals den Echtfall auch damit, dass spätestens nach der Beschwerde die Diktate auch objektiv beweiserheblich bezüglich des Dienstverhältnisses des L
ehrers waren.
Tinki
8.11.2024, 12:47:15
Könnte man hier - anstatt auf L - auch auf die Schülerinnen iRd subj. Elementes abstellen? Ja, oder?