Strafrecht
BT 8: Ausssagedelikte
Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB
§ 156 StGB: Umfang der Wahrheitspflicht
§ 156 StGB: Umfang der Wahrheitspflicht
16. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (5.072 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen T wird fruchtlos eine Zwangsvollstreckung betrieben. Der Gerichtsvollzieher verlangt nun die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses. T verschweigt darin ihren alten Schwarz-Weiß-Fernseher, um diesen behalten zu können.
Diesen Fall lösen 62,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
§ 156 StGB: Umfang der Wahrheitspflicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der Versicherung an Eides Statt handelt es sich um eine Erklärung, die an die Stelle der Aussage unter Eid (§§ 154 Abs. 1 , 155 StGB) tritt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Straftatbestand der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) enthält zwei Tatvarianten.
Genau, so ist das!
3. Indem T ihren alten Fernseher verschweigt, verwirklicht sie die erste Tatvariante der falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri
5.8.2021, 18:28:35
Und kein Versuch, da keine Versuchsstrafbarkeit.
Timurso
2.2.2025, 20:12:00
Da es sich bei dem Fernseher im Bild wohl um einen Fernseher aus den 50-er oder 60-er Jahren handelt, würde ich mir aufgrund des Wertes als Antiquität schwertun, von einer offensichtlichen Unpfändbarkeit zu sprechen. Insbesondere wenn er noch funktionstüchtig ist. Nach einer kurzen Recherche könnte er durchaus einen Wert von einigen hunderten Euro haben und eine Austauschpfändung gegen ein weniger wertvolles Modell käme durchaus in Betracht.