Zivilrecht
Sachenrecht
Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs, das im Rahmen einer Probefahrt entwendet wurde
Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs, das im Rahmen einer Probefahrt entwendet wurde
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D besucht das Autohaus A. Dort vereinbart er eine Probefahrt mit einem Wohnmobil. Er bekommt den Schlüssel ausgehändigt und fährt davon. D verschwindet mit dem Wohnmobil. Danach verkauft und übereignet er dieses unter Vorlage von gefälschten, aber täuschend echt wirkenden KFZ-Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) am Hamburger Hauptbahnhof an das Ehepaar E, das D für den Eigentümer hält.
Diesen Fall lösen 84,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs, das im Rahmen einer Probefahrt entwendet wurde
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E hat Eigentum an dem Auto nach § 929 S. 1 BGB erlangt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. E war hinsichtlich des Eigentums des D am Wohnmobil gutgläubig (§ 932 Abs. 2 BGB).
Ja!
3. Sofern kein Fall des Abhandenkommens (§ 935 BGB) vorliegt, könnte E hier gutgläubig Eigentum erwerben.
Genau, so ist das!
4. E hat nicht gutgläubig Eigentum am Wohnmobil erworben, da dieses A abhandengekommen ist.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Ira
12.8.2021, 16:23:57
was ist die Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)? der Fahrzeugschein? d.h. dass das Ehepaar auch ohne Fahrzeugbrief gutgläubig erwerben konnte?
Isabelle
14.8.2021, 16:59:17
Hi Ira, Teil I ist der Fahrzeugschein und Teil II ist der Fahrzeugbrief. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, bis 2005 war das der Fahrzeugbrief, ist jedoch kein Traditionspapier sondern hat nur Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. Mehr hierzu kannst du in Vieweg, Sachenrecht, s.142, RN 31 nachlesen.
Fiona
15.6.2023, 15:33:23
cann1311
24.6.2023, 11:15:59
ist der Verlust des *unmittelbaren* Besitzes, der mittelbare Besitz ist unbeachtlich
Merida
26.6.2023, 13:32:04
Wir hatten ziemlich genau so einen Fall in der großen Übung BGB, und als Faustregel hieß es: wenn das Fahrzeug freiwillig herausgegeben wird ist es nicht abhanden gekommen. Und bei einer Probefahrt liegt Freiwilligkeit vor. Darüber hinaus aus besagter Klausur: Auch sind täuschend echt aussehende Papiere einer Gutgläubigkeit nicht entgegenstehend, ebenso ist auch ein Verkauf um 12 Uhr nachts auf einem Supermarktparkplatz nicht pauschal ein Indiz, das gegen Gutgläubigkeit spricht
Linda
25.8.2023, 13:28:24
Wie behandelt man, dass dem Ehepaar E das Fahrzeug am Hauptbahnhof verkauft wurde? Ich finde, hier hätte E misstrauisch werden müssen.
Blan
5.9.2023, 12:09:03
Der Punkt allein kann wohl nicht gegen einen gutgläubigen Erwerb sprechen. Auch waren die Papiere täuschend echt, was auch einen starken Rechtsschein der Berechtigung auslöst. Aber ich kann deinen Punkt verstehen. In der Klausur wird es wohl noch mehr Anhaltspunkte geben, wie Barzahlung etc. :)
me99
5.9.2023, 16:26:24
Finde auch, dass man es ansprechen sollte, im Ergebnis führt der Umstand mMn aber nicht zu einer Bösglaubigkeit. Es ist doch super typisch, dass bei einem Autokauf der Käufer mit dem Zug zum Treffpunkt kommt und mit keinem anderen Auto. Genauso fährt der Verkäufer das Auto zwar zum Treffpunkt hin, muss dann aber regelmäßig mit anderen Verkehrsmitteln (wie einem Zug) wieder nach Hause kommen. Ein Bahnhof mag zwar ein „sketchy“ Ort sein, bietet sich aber aufgrund des Wesens der Kaufsache als Austauschort an, insbesondere wenn man sich in der Mitte treffen möchte.
Natze
5.12.2023, 14:49:14
Kam das in einem Bundesland schon im Examen dran? LG
Jonah
7.12.2023, 10:52:59
So ähnlich in Berlin (Durch flüchtige Gespräche mitbekommen).
Natze
10.1.2024, 18:59:12
Danke fürs raussuchen :) Dann hoffe ich mal auf den nächsten BaWü Durchgang, um die Liste zu erweitern haha
CR7
10.1.2024, 22:28:03
Ja, daraus lässt sich eine schöne Klausur machen in Verbindung mit dem
Werkunternehmerpfandrecht, ob man dieses gutgläubig erwerben kann
Natze
12.1.2024, 08:22:16
Ohje, ja das stimmt. 🙈
Artimes
10.2.2024, 23:49:30
Stellt man beim
Abhandenkommenausschließlich auf den
tatsächlichen Willen ab? Oder kann man ggf. den mutmaßlichen Willen heranziehen?
Benedikt
23.2.2024, 17:13:26
kam heute relativ genauso im Examen in Hessen
Lukas_Mengestu
7.5.2024, 09:48:43
Vielen Dank für die Meldung, Benedikt!
hexchenm
7.5.2024, 02:50:55
das lief 2022 so in Berlin und ich hab hier auch einen Kommentar gesehen, dass es andernorts auch lief :)
Lukas_Mengestu
7.5.2024, 09:49:46
Besten Dank für die Meldung!
HunzKunz
30.8.2024, 17:12:00
Was hätte es denn hier für Auswirkungen auf das
Abhandenkommen, wenn das Auto bei der Probefahrt mit einem Peilsender o.ä. ausges
tattet wäre? Würde dann vorliegend nur eine
Besitzlockerungvorliegen und mit der Weiterveräußerung Besitzverlust ohne dass die Sache abhanden gekommen ist, weil der Händler die Sache freiwillig an den Kaufinteressenten zur Probefahrt herausgegeben hat. Oder wäre es dann anders? Danke schonmal für jede Antwort :)