Zivilrecht

Sachenrecht

Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen

Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs, das im Rahmen einer Probefahrt entwendet wurde

Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs, das im Rahmen einer Probefahrt entwendet wurde

9. Dezember 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

D besucht das Autohaus A. Dort vereinbart er eine Probefahrt mit einem Wohnmobil. Er bekommt den Schlüssel ausgehändigt und fährt davon. D verschwindet mit dem Wohnmobil. Danach verkauft und übereignet er dieses unter Vorlage von gefälschten, aber täuschend echt wirkenden KFZ-Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II) am Hamburger Hauptbahnhof an das Ehepaar E, das D für den Eigentümer hält.

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Einordnung des Falls

Gutgläubiger Erwerb eines Fahrzeugs, das im Rahmen einer Probefahrt entwendet wurde

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer Hamburg 2021
Examenstreffer Rheinland-Pfalz 2022
Examenstreffer Berlin/Brandenburg 2022
Examenstreffer Saarland 2022
Examenstreffer Hessen 2023

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. E hat Eigentum an dem Auto nach § 929 S. 1 BGB erlangt.

Nein, das trifft nicht zu!

Die Übereignung nach § 929 S. 1 BGB setzt voraus: (1) Einigung, (2) Übergabe, (3) Einigsein bei Übergabe, (4) Berechtigung des Veräußerers. D und E haben sich über den Eigentumsübergang geeinigt. D hat E das Auto übergeben. E und D waren zum Zeitpunkt der Übergabe einig, dass das Eigentum an E übergehen soll. D war jedoch nicht verfügungsbefugt. Eigentümer war weiterhin A.
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2. E war hinsichtlich des Eigentums des D am Wohnmobil gutgläubig (§ 932 Abs. 2 BGB).

Ja!

Der Erwerber ist nicht in gutem Glauben, wenn ihm bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass die Sache nicht dem Veräußerer gehört, § 932 Abs. 2 BGB.E wusste nicht positiv, dass D nicht Eigentümer des Wohnmobils war. E hat dies auch nicht grob fahrlässig verkannt: Nach Ansicht des BGH zerstört eine täuschend echt gefälschte Zulassungsbescheinigung Teil II den guten Glauben nicht. Der Erwerber muss sich diese jedoch zeigen lassen.

3. Sofern kein Fall des Abhandenkommens (§ 935 BGB) vorliegt, könnte E hier gutgläubig Eigentum erwerben.

Genau, so ist das!

Der Eigentumserwerb nach §§ 929 S. 1, 932 BGB setzt voraus: (1) Übereignung nach § 929 S. 1 BGB durch Übergabe vom Veräußerer, (2) Fehlende Berechtigung des Veräußerers, (3) Verkehrsgeschäft, (4) Gutgläubigkeit des Erwerbers bzgl. der Eigentümerstellung des Veräußerers (§ 932 Abs. 2 BGB), (5) Kein Abhandenkommen der Sache (§ 935 BGB). Eine Übereignung nach § 929 S. 1 BGB und ein Verkehrsgeschäft liegen vor. D war nicht verfügungsbefugt. E war auch gutgläubig (§ 932 Abs. 2 BGB): E glaubte infolge der Fälschung an das Eigentum des D.

4. E hat nicht gutgläubig Eigentum am Wohnmobil erworben, da dieses A abhandengekommen ist.

Nein, das trifft nicht zu!

Abhandenkommen bedeutet Verlust des unmittelbaren Besitzes ohne, nicht notwendigerweise gegen den Willen des Besitzers (etwa durch Diebstahl oder Verlust) .Durch Überlassen des Wohnmobils an D hat A den unmittelbaren Besitz verloren: Nach Ansicht des BGH liegt bei Überlassen des Fahrzeugs zu einer unbegleiteten und auch nicht anderweitig überwachten Probefahrt eines Kaufinteressenten für eine gewisse Dauer nicht nur eine bloße Besitzlockerung vor. D ist dabei auch nicht Besitzdiener des A. Der Besitzverlust des A trat also schon im Zeitpunkt des Überlassens des Wohnmobils zur Probefahrt, nicht erst in dem Zeitpunkt, in dem D nicht von der Probefahrt zurückkehrte, ein. Der Besitzverlust geschah auch nicht gegen den Willen des A: A hat den Besitz freiwillig auf D übertragen. Unerheblich ist, dass D dabei über seine wahre Motivation getäuscht hat. A ist das Wohnmobil damit nicht abhandengekommen. E hat gutgläubig Eigentum erworben.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Ira

Ira

12.8.2021, 16:23:57

was ist die Zulassungsbescheinigung (Teil I und II)? der Fahrzeugschein? d.h. dass das Ehepaar auch ohne Fahrzeugbrief gutgläubig erwerben konnte?

ISAB

Isabelle

14.8.2021, 16:59:17

Hi Ira, Teil I ist der Fahrzeugschein und Teil II ist der Fahrzeugbrief. Die Zulassungsbescheinigung Teil II, bis 2005 war das der Fahrzeugbrief, ist jedoch kein Traditionspapier sondern hat nur Indizfunktion hinsichtlich des zivilrechtlichen Eigentums. Mehr hierzu kannst du in Vieweg, Sachenrecht, s.142, RN 31 nachlesen.

Fiona

Fiona

15.6.2023, 15:33:23

Aber das Wohnmobil kommt doch mit der

Übereignung

an E abhanden?

CAN

cann1311

24.6.2023, 11:15:59

Abhandenkommen

ist der Verlust des *unmittelbaren* Besitzes, der mittelbare Besitz ist unbeachtlich

MER

Merida

26.6.2023, 13:32:04

Wir hatten ziemlich genau so einen Fall in der großen Übung BGB, und als Faustregel hieß es: wenn das Fahrzeug freiwillig herausgegeben wird ist es nicht abhanden gekommen. Und bei einer Probefahrt liegt Freiwilligkeit vor. Darüber hinaus aus besagter Klausur: Auch sind täuschend echt aussehende Papiere einer Gutgläubigkeit nicht entgegenstehend, ebenso ist auch ein Verkauf um 12 Uhr nachts auf einem Supermarktparkplatz nicht pauschal ein Indiz, das gegen Gutgläubigkeit spricht

Linda

Linda

25.8.2023, 13:28:24

Wie behandelt man, dass dem Ehepaar E das Fahrzeug am Hauptbahnhof verkauft wurde? Ich finde, hier hätte E misstrauisch werden müssen.

Blan

Blan

5.9.2023, 12:09:03

Der Punkt allein kann wohl nicht gegen einen gutgläubigen Erwerb sprechen. Auch waren die Papiere täuschend echt, was auch einen starken Rechtsschein der Berechtigung auslöst. Aber ich kann deinen Punkt verstehen. In der Klausur wird es wohl noch mehr Anhaltspunkte geben, wie Barzahlung etc. :)

ME99

me99

5.9.2023, 16:26:24

Finde auch, dass man es ansprechen sollte, im Ergebnis führt der Umstand mMn aber nicht zu einer Bösglaubigkeit. Es ist doch super typisch, dass bei einem Autokauf der Käufer mit dem Zug zum Treffpunkt kommt und mit keinem anderen Auto. Genauso fährt der Verkäufer das Auto zwar zum Treffpunkt hin, muss dann aber regelmäßig mit anderen Verkehrsmitteln (wie einem Zug) wieder nach Hause kommen. Ein Bahnhof mag zwar ein „sketchy“ Ort sein, bietet sich aber aufgrund des Wesens der Kaufsache als Austauschort an, insbesondere wenn man sich in der Mitte treffen möchte.

Natze

Natze

5.12.2023, 14:49:14

Kam das in einem Bundesland schon im Examen dran? LG

Jonah

Jonah

7.12.2023, 10:52:59

So ähnlich in Berlin (Durch flüchtige Gespräche mitbekommen).

CR7

CR7

10.1.2024, 17:01:49

Das sind

tat

sächlich m

ehre

re Examenstreffer, u.a. in Berlin 2022/I (

Apr

il-Durchgang), 2021/II in Hamburg (Dezember-Durchgang), Saarland 2022/I (Februar-Durchgang) und Rheinland-Pfalz 2022/I (Januar-Durchgang), sowie 2. Examen Hamburg im September 2021

Natze

Natze

10.1.2024, 18:59:12

Danke fürs raussuchen :) Dann hoffe ich mal auf den nächsten BaWü Durchgang, um die Liste zu erweitern haha

CR7

CR7

10.1.2024, 22:28:03

Ja, daraus lässt sich eine schöne Klausur machen in Verbindung mit dem

Werkunternehmerpfandrecht

, ob man dieses gutgläubig erwerben kann

Natze

Natze

12.1.2024, 08:22:16

Ohje, ja das stimmt. 🙈

Artimes

Artimes

10.2.2024, 23:49:30

Stellt man beim

Abhandenkommen

ausschließlich auf den

tat

sächlichen Willen ab? Oder kann man ggf. den mutmaßlichen Willen heranziehen?

BENED

Benedikt

23.2.2024, 17:13:26

kam heute relativ genauso im Examen in Hessen

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.5.2024, 09:48:43

Vielen Dank für die Meldung, Benedikt!

HEXC

hexchenm

7.5.2024, 02:50:55

das lief 2022 so in Berlin und ich hab hier auch einen Kommentar gesehen, dass es andernorts auch lief :)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

7.5.2024, 09:49:46

Besten Dank für die Meldung!

HUN

HunzKunz

30.8.2024, 17:12:00

Was hätte es denn hier für Auswirkungen auf das

Abhandenkommen

, wenn das Auto bei der Probefahrt mit einem Peilsender o.ä. ausges

tat

tet wäre? Würde dann vorliegend nur eine

Besitzlockerung

vorliegen und mit der Weiterveräußerung Besitzverlust ohne dass die Sache abhanden gekommen ist, weil der Händler die Sache freiwillig an den Kaufinteressenten zur Probefahrt herausgegeben hat. Oder wäre es dann anders? Danke schonmal für jede Antwort :)


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