Kein atypischer Kausalverlauf („Autobahndrängelfall“)
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Testfahrer F nähert sich auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit der B. F unterschreitet den nötigen Sicherheitsabstand deutlich. B erschrickt und lenkt ihr Auto ruckartig auf die rechte Spur. Sie verliert die Kontrolle, prallt gegen einen Baum und stirbt.
Einordnung des Falls
Autobahndrängelfall LG Karlsruhe, NJW 2005, 915 (kein atypischer Kausalverlauf)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F ist der Tod der B objektiv zuzurechnen.
Ja, in der Tat!
2. F hat den Tod der B kausal verursacht.
Ja!