Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Kein atypischer Kausalverlauf („Autobahndrängelfall“)
Kein atypischer Kausalverlauf („Autobahndrängelfall“)
3. Juni 2025
11 Kommentare
4,7 ★ (63.127 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Testfahrer F nähert sich auf der Autobahn mit hoher Geschwindigkeit der B. F unterschreitet den nötigen Sicherheitsabstand deutlich. B erschrickt und lenkt ihr Auto ruckartig auf die rechte Spur. Sie verliert die Kontrolle, prallt gegen einen Baum und stirbt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Autobahndrängelfall LG Karlsruhe, NJW 2005, 915 (kein atypischer Kausalverlauf)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F ist der Tod der B objektiv zuzurechnen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. F hat den Tod der B kausal verursacht.
Ja!
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