Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und F streiten sich über die Erziehung des kleinen K. Der F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. Auf der Fahrt ins Krankenhaus wird der Rettungswagen vom Lastzug der L gerammt und M hierbei tödlich verletzt. L hat den Rettungswagen übersehen, da sie stark alkoholisiert war.
Einordnung des Falls
Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat eine Verletzung seines Rechtsguts Leben erlitten (§ 823 Abs. 1 BGB).
Ja!
2. F hat eine kausale Verletzungshandlung begangen.
Genau, so ist das!
3. Der Tod des M ist F auch im Hinblick auf den Schutzzweck des § 823 Abs. 1 BGB zurechenbar.
Nein, das trifft nicht zu!