Zivilrecht

Deliktsrecht

§ 823 Abs. 1 BGB

Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang

Rettungsfahrt mit tödlichem Ausgang

23. August 2025

17 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M und F streiten sich über die Erziehung des kleinen K. Der F wird es zu viel und sie versetzt M einen Messerstich. Auf der Fahrt ins Krankenhaus wird der Rettungswagen vom Lastzug der L gerammt und M hierbei tödlich verletzt. L hat den Rettungswagen übersehen, da sie stark alkoholisiert war.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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