Globalbürgschaft

23. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Um sich ein neues Schlagzeug zu kaufen, geht S zur G-Bank um einen Kredit über €5.000 aufzunehmen. G verlangt eine Sicherheit. B möchte bürgen und unterzeichnet die von der G übergebene vorformulierte Urkunde mit dem Inhalt: „Der Bürge haftet für alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Gläubigers gegen den Schuldner aus der Geschäftsbeziehung.“ B fragt sich, ob dies rechtens ist.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Anfechtung 119 BGB

Hobby-Snowboarder S benötigt eine Absicherung für seinen Kredit. Dazu überredet S seinen Arbeitskollegen Bruno dazu eine Bürgschaft zu übernehmen. Da S über einen üppigen Lebensstil verfügt, denkt B, dass S vermögend ist und gibt gegenüber dem Gläubiger eine Bürgschaftserklärung ab. Als B erfährt, dass S arm ist, möchte seine Bürgschaftserklärung nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten.

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