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Anfechtung 119 BGB

einfach
schwer
22. Juni 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
Hobby-Snowboarder S benötigt eine Absicherung für seinen Kredit. Dazu überredet S seinen Arbeitskollegen Bruno dazu, eine Bürgschaft zu übernehmen. Da S über einen üppigen Lebensstil verfügt, denkt B, dass S vermögend ist und gibt gegenüber dem Gläubiger eine Bürgschaftserklärung ab. Als B erfährt, dass S arm ist, möchte er seine Bürgschaftserklärung nach § 119 Abs. 2 BGB anfechten.

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