Einigung 1
4. April 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Kunstwerke „Die Impfung“ bestellt werden soll.
Diesen Fall lösen 95,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einigung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Einigung (§ 1205 Abs. 1 S. 1 BGB) muss sich auf eine konkrete Sache beziehen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. V und G haben sich auf eine konkrete Sache als Pfandgegenstand geeinigt.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
🦊²
19.12.2022, 18:37:07
Hi, ein par Fälle zum PfändungspfandR wären toll! (§804 ZPO)

Lukas_Mengestu
21.12.2022, 12:52:48
Danke Fuchs², das nehmen wir noch auf unsere To-Do-Liste mit auf :-)
Dogu
1.12.2023, 11:46:46
Muss die Sache bereits existieren oder kann ein Pfandrecht für eine herzustellende Sache bestellt werden, solange diese konkretisiert ist?
Dogu
1.12.2023, 11:47:46
Hat sich erledigt. Scheitert ja an der Übergabe.
Leo Lee
2.12.2023, 17:44:32
Hallo Dogu, genauso ist es! Beim Pfandrecht nach §§ 1204 ff. BGB ist eine „physische“ Übergabe – und damit auch die Existenz einer solchen Sache – entscheidend, weshalb diese Pfandart „Faustpfandrecht“ heißt. Und weil es wegen dieser Tatsache keine Regelung gibt, die vergleichbar ist mit dem §
930 BGB(wo auch ein sog. antizipiertes
Besitzmittlungsverhältnismöglich ist an einer noch „zu kommenden Sache“), hat das Pfandrecht seine Bedeutung im modernen Rechtsverkehr verloren und wurde durch den §
930 BGBimmer weiter verdrängt. Ergänzend kann ich hierzu die Lektüre von MüKo-BGB 9. Auflage, § 1205 Rn. 12 ff. empfehlen :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Dogu
2.12.2023, 18:04:48
Danke :)
Leo Lee
2.12.2023, 18:05:56
Sehr gerne :)!
judith
9.3.2025, 14:42:49
Eine Grafik ist doch kein körperl. Gegenstand. Wie kann eine Grafik überhaupt eine bewegl. Sache sein?
benjaminmeister
14.3.2025, 09:33:09
Eine Zeichnung auf Papier in einem Rahmen würde ich schon unter "körperlicher Gegenstand" einordnen. Nichts anderes wird hier mit "Kunstwerk" gemeint sein.

Lota Coffee
1.4.2025, 13:55:05
Was denn nun, Kunstwerk oder Kunstwerke? Durch den Schreibfehler war ich unsicher, ob ein Pfandrecht nun für ein Gemälde oder eine Reihe unter dem Titel erfolgen sollte ;) „V und G einigen sich darüber, dass G zur Sicherung der ihr zustehenden Darlehensforderung in Höhe von €2.500 ein Pfandrecht an Vs Kunstwerke „Die Impfung“ bestellt werden soll.“

Linne_Karlotta_
1.4.2025, 14:39:06
Hallo Lota Coffee, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team