Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Abgrenzung Warnung Drohung 2
Abgrenzung Warnung Drohung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist Schuldeneintreiberin von Mafiapatin Maria. Sie sucht O auf und warnt diesen davor, dass Maria sie - die T - beauftragen wird O zu töten, wenn O nicht ein Schutzgeld bezahlt. T selbst könne leider nichts dagegen tun. O zahlt aus Angst.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Warnung Drohung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht
Genau, so ist das!
7 Tage kostenlos* ausprobieren
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Justinian
26.1.2024, 23:03:53
Also ich sehe hier überhaupt keinen Anhalt, in dem beschriebenen Sachverhalt eine Drohung zu sehen. Dies zum einen aufgrund der Tatsache, dass T (im Mafia-Rahmen) für M arbeitet und, der eigenen Aussage nach, keine Wahl hat, den entsprechenden Auftrag auszuführen, als auch aufgrund des Umstandes (sollte ich den SV richtig verstanden haben), dass das Geld an M selbst bezahlt wird. Ich würde das eher als Warnung klassifizieren, da es immernoch im Ermessen der Auftraggeberin M steht, ob sie T beauftragen soll ihn zu töten.
P K
14.3.2024, 19:21:30
Auch in kriminellen Strukturen darf und muss man den Mitgliedern zumuten, selbst über die Ausführung von Befehlen zu entscheiden. Natürlich hat T eine Wahl, ob sie das Opfer tötet oder nicht, auch wenn sie etwas anderes aussagt, was an der Stelle schlichter Trash Talk ist.