+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T ist Schuldeneintreiberin von Mafiapatin Maria. Sie sucht O auf und warnt diesen davor, dass Maria sie - die T - beauftragen wird O zu töten, wenn O nicht ein Schutzgeld bezahlt. T selbst könne leider nichts dagegen tun. O zahlt aus Angst.

Einordnung des Falls

Abgrenzung Warnung Drohung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat O mit einem empfindlichen Übel gedroht

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Genau, so ist das!

Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt der Drohende als von seinem Willen abhängig darstellt.. Empfindlich ist das Übel, wenn die negative Folge geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der konkreten Situation zu dem vom Täter erstrebten Verhalten zu bestimmen. Bei vermeintlichen „Warnungen“ ist darauf zu achten, ob diese möglicherweise versteckte Drohungen beinhalten. Zwar äußert T hier, dass sie auf die Entscheidung nicht einwirken könnte und O nur vor Maria warnen wolle. Allerdings bringt T gleichzeitig zum Ausdruck, dass sie selbst den Auftrag ausführen werde. Es geht ihr also erkennbar darum zu zeigen, dass sie den O töten würde, wenn dieser das Schutzgeld nicht bezahlt. Dies stellt eine Drohung dar.

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Justinian

Justinian

26.1.2024, 23:03:53

Also ich sehe hier überhaupt keinen Anhalt, in dem beschriebenen Sachverhalt eine Drohung zu sehen. Dies zum einen aufgrund der Tatsache, dass T (im Mafia-Rahmen) für M arbeitet und, der eigenen Aussage nach, keine Wahl hat, den entsprechenden Auftrag auszuführen, als auch aufgrund des Umstandes (sollte ich den SV richtig verstanden haben), dass das Geld an M selbst bezahlt wird. Ich würde das eher als Warnung klassifizieren, da es immernoch im Ermessen der Auftraggeberin M steht, ob sie T beauftragen soll ihn zu töten.

PK

P K

14.3.2024, 19:21:30

Auch in kriminellen Strukturen darf und muss man den Mitgliedern zumuten, selbst über die Ausführung von Befehlen zu entscheiden. Natürlich hat T eine Wahl, ob sie das Opfer tötet oder nicht, auch wenn sie etwas anderes aussagt, was an der Stelle schlichter Trash Talk ist.


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