Abgrenzung Warnung Drohung 3

5. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T sucht seine Freundin O auf und warnt diese davor, dass M jemanden beauftragen wird, um O zu töten. Wenn O dem T aber €100 gebe, könnte er das Geld an M weitergeben, um diesen zu besänftigen. O gibt T das Geld, das dieser an M weitergibt.

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Einordnung des Falls

Abgrenzung Warnung Drohung 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Hat T der O mit einem empfindlichen Übel gedroht?

Nein, das trifft nicht zu!

Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Eintritt der Drohende als von seinem Willen abhängig darstellt.. Empfindlich ist das Übel, wenn die negative Folge geeignet ist, einen besonnenen Menschen in der konkreten Situation zu dem vom Täter erstrebten Verhalten zu bestimmen. Auch in dem vorliegenden Fall gibt T zwar vor, dass er die Übelszufügung verhindern kann. Er gibt aber wiederum nicht vor, dass er mit der Übelzufügung in irgendeiner Verbindung stehe und diese von seinem Willen abhängig sei. Denk daran: Bei der Auslegung kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalles an. Lerne also nicht Sachverhaltskonstellationen auswendig, sondern mach Dir den dahinterstehenden rechtlichen Maßstab klar!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurakatze1987

Jurakatze1987

25.1.2024, 20:27:26

Wenn jemand so etwas sagt, dass er jmd. durch 100 E besänftigen kann, steht er in Verbindung mit der Person. Das reduziert die Bedrohung lediglich auf die Grammatik und die Formulierung. Gemeint ist das Gleiche. Und der Genötigte würde es auch genauso verstehen. Das ist lehensferner Schwachsinn.

LELEE

Leo Lee

27.1.2024, 18:50:21

Hallo Jurakatze1987, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat könnte man der Meinung sein, der Fall sei lebensfern. Wir würden allerdings insofern um Nachsicht bitten, als wir versuchen, so viele Konstellationen wie möglich in den Einheiten zu behandeln, damit die Nutzer und Nutzerinnen ggf. die erforderliche Transferleistungen erbringen können. Dies erfordert auf der Kehrseite natürlich, dass man gelegentlich eben auch mit „skurrilen“ Konstellationen konfrontiert wird, damit man die Nuancen erkennt und entsprechend derer subsumiert. Wir bitten an dieser Stelle nochmal um Verständnis und Nachsicht und hoffen, dass dafür die anderen Fälle durch ihre Lebensnähe überzeugen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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