Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
Rückgriff des Sicherungsgebers
Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis - Schenkung im Innenverhältnis
Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis - Schenkung im Innenverhältnis
13. Februar 2025
16 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B will ihrem Freund S eine Freude machen. Sie weiß, dass er ein Darlehen bei G aufnehmen will, um seinem Traum als Künstler nachzugehen. Deswegen schenkt sie S zum Geburtstag, dass sie für S gegenüber G bürgt. Es kommt zum Zahlungsausfall, B springt ein.
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Einordnung des Falls
Beschränkung des Forderungsübergangs durch Innenverhältnis - Schenkung im Innenverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat nach hM gegen S einen Regressanspruch, da die Hauptforderung mit Zahlung auf sie übergegangen ist (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Neben dem Bürgschaftsverhältnis zwischen B und G besteht zwischen S und B auch ein Auftragsverhältnis (§ 662 BGB).
Nein!
3. B hat die Schuld des S gegenüber G vollständig beglichen. Kann B deshalb gegenüber S auch in voller Höhe Rückgriff nehmen (§ 774 Abs. 1 S. 1 BGB)?
Nein, das ist nicht der Fall!
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