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Ausnahmsweise Zulässigkeit eines Polizeireviers im allgemeinen Wohngebiet
einfach
schwer80 % lösen richtig
9. Juli 2026
15 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheGemeinde G will die öffentliche Sicherheit erhöhen. Mangels freier Gebäude will sie ein Polizeirevier in einem Wohngebäude eröffnen. Im geltenden qualifizierten Bebauungsplan ist für das Grundstück und die Umgebung ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
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